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		<title>Institut fÃ¼r Islamfragen: News und Fatawa</title>
		<link>http://islaminstitut.de/</link>
		<description>News und Fatawa</description>
		<language>en</language>
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			<title>Institut fÃ¼r Islamfragen: News und Fatawa</title>
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			<description>News und Fatawa</description>
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		<lastBuildDate>Sat, 06 Mar 2010 14:23:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim zuerst grüßen darf, wenn er einem Ungläubigen begegnet</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1620</link>
			<description>Von dem Rechtsgutachter Muhammad bin Salih al-Uthaimin, einem einflussreichen Gelehrten des sunnitischen Islam</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 06.03.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Ein Ungläubiger kommt auf Sie zu, um Sie zu begrüßen. Dürfen Sie den Gruß erwidern, indem Sie antworten: 'Friede sei auf Ihnen'? Wie reagiert man auf seine Begrüßung? Darf man ihn [als Muslim] in diesem Fall zuerst grüßen?&quot;</p>
<p class="bodytext"> <b>Antwort:</b> &quot;Sie dürfen nicht derjenige sein, der mit der Begrüßung anfängt, wenn Sie einen Ungläubigen treffen, indem Sie sagen 'Friede sei auf Ihnen'. Falls er jedoch zuerst grüßt, grüßen Sie ihn mit dem folgenden Ausspruch: '... und auch auf Ihnen', denn Allahs Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - hat das so für Juden und Christen und ihresgleichen befohlen, weil sie [die Juden und Christen] genauso schlimm sind wie jene [die anderen Ungläubigen] oder sogar noch schlimmer.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_5238.shtml</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 14:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatawa zu Fragen von Angriff und Verteidigung des Islam</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1618</link>
			<description>Der Islam ist eine dominierende Religion, die angreifen darf, wenn sie sich in der Lage dazu sieht</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad bin Saleh al-Uthaimin, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts</p>
<p class="bodytext"><br /> <b>Frage:</b> &quot;Ist der Islam eine Religion der Verteidigung oder des Angriffs?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Was bedeutet 'Angriff'? Allah sagte im Islam: 'Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und bis nur noch Allah verehrt wird' (Sure 2,193). Das ist das Prinzip. Deshalb erlaubt der Islam Nichtmuslimen, ihre Religion beizubehalten, wenn sie einen Tribut [an Muslime] zahlen. Das bedeutet, dass der Islam eine dominierende, öffentliche Religion ist.&quot;<br /> <br /> <b>Frage:</b> &quot;Diese Vorschriften [bezüglich der Nichtmuslime] werden jedoch nicht beachtet.&quot;<br /> <br /> <b>Antwort: </b>&quot;Doch, doch, sie werden beachtet. Momentan haben wir mit ihnen [den Nichtmuslimen] Vereinbarungen geschlossen, allgemeine Vereinbarungen und Sonderabkommen. Haben Muslime etwa heutzutage kein Potenzial, um den Jihad zu kämpfen? Ich sage: Nein! Muslime sind derzeit nicht in der Lage, zu kämpfen. Das hat zwei Gründe:<br /> <br /> Erstens: Die Muslime sind selbst unterentwickelt. Einige von ihnen möchten sogar gegeneinander kämpfen. <br /> <br /> Zweitens: Muslime haben keine ausreichenden Materialien und Mittel, die ihnen den Sieg über die Ungläubigen ermöglicht. <br /> <br /> Aus diesem Grund sagen wir nicht, dass der Jihad eine Pflicht für Muslime ist: Muslime sind nicht in der Lage, Erfolg darin zu haben [zu siegen].<br /> <br /> Allah hat seinem Propheten, Muhammad, nicht befohlen, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, als er in Mekka war, weil er damals [militärisch] schwach war. Er [Allah] hat Muhammad erst befohlen zu kämpfen, als er in al-Medina einzog und einen Staat gründete. <br /> <br /> <b>Frage:</b> &quot;Falls der Angriff eine Pflicht ist: Würde das bedeuten, dass wir die Länder [der Ungläubigen] angreifen müssen?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Ja. Falls wir in der [günstigen militärischen] Lage sein sollten, würden wir sie [die Ungläubigen] in ihren Hauptstädten und Ländern angreifen. Wir bitten Allah darum, uns dies zu ermöglichen.&quot;<br /> <br /> <span lang="FR">Quelle: audio.islamweb.net/audio/index.php?page=FullContent&amp;audioid=112943</span></p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 09:26:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1617</link>
			<description>Die Vorschriften Allahs gelten überall</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad Saleh al-Uthaimin, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken. Allah verteidigt diejenigen, die gläubig sind [die Muslime]. Einige Leute sagten mir, dass ihre Ehefrauen und ihre Begleiterinnen ihre Gesichter verschleierten, obwohl sie von anderen nicht belästigt wurden. Aber die Sachlage kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Auf jeden Fall müssen die Vorschriften Allahs beachtet werden, sei es, in den Ländern der Ungläubigen oder in muslimischen Ländern.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.youtube.com/watch?v=CXyJ11sWEiE&amp;feature=relate </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 11:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima einen Atheisten heiraten oder mit ihm ihre Ehe weiterführen darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1616</link>
			<description>Rechtsgutachten-Nr.: 22468</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von der Rechtsgutachtenseite www.islam-qa.com</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 19.02.2009)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Mann kein gläubiger Muslim mehr ist?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Allahs Prophet hat befohlen den Gläubigen [Muslim] zu heiraten, denn die Frau ist schwach. Deshalb neigt sie dazu, ihre Überzeugung, ihr Denken und sogar ihre Religion leicht zu wechseln, wenn nur der kleinste Anstoß dazu kommt. Sie dürfen daher nichts riskieren, indem sie einen [Muslim] mit schwachem Glauben heiraten, geschweige denn, einen Atheisten, um ihn angeblich recht zu leiten [zum Glauben an den Islam zu führen].<br /> <br /> Die Heirat mit einem Atheisten ist ungültig. Der Ehevertrag mit einem Atheisten ist von Anfang an illegal. Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf solche eine verderbte Ehe grundsätzlich nicht schließen, selbst dann nicht, wenn sie die Hoffnung hat, der Ehemann könnte sich nach der Heirat ändern. Sie müssten sich gemäß des Vorbilds der Weggefährtin [Muhammads], Umm Salim, verhalten. Sie weigerte sich, Abu Talha zu heiraten, denn er war ungläubig, bis er ein Muslim wurde. Imam Anas sagte, dies [sein Übertritt] war die größte Morgengabe, die der Islam kennt. So überlieferte an-Nisa'i [Überlieferungsnummer 3341]. Al-Albani stufte dies als authentische Überlieferung ein.<br /> <br /> Die Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Heirat mit einem Ungläubigen sind klar und authentisch. Dies ist Konsens unter der Gelehrten der [muslimischen] Gemeinschaft. Allah sagte: 'O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüfet sie. Allah weiß am besten, wie es um ihren Glauben bestellt ist. Wenn ihr sie dann als gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt. Jedoch zahlt [ihren ungläubigen Ehemännern] das zurück, was sie [für sie] ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr [für sie] ausgegeben habt, und laßt [die Ungläubigen] zurückverlangen, was sie [für die Frauen] ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist allwissend, allweise.' (Sure 60,10)<br /> <br /> Und Allah sagte: 'Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehe sie gläubig geworden, selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin, so sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet [keine gläubigen Frauen] mit Götzendienern, ehe sie gläubig geworden, selbst ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzendiener, so sehr dieser euch gefallen mag. Jene rufen zum Feuer, Allah aber ruft zum Paradies und zur Vergebung durch Sein Gebot. Und Er macht Seine Zeichen den Menschen klar, auf daß sie sich ermahnen lassen.' (Sure 2,221)<br /> <br /> Was Ihr Ehemann behauptet, ist unwahr, denn der Islam ist nicht nur für das Zeitalter Muhammads gültig, sondern eine Religion für alle Menschen bis zum Jüngsten Tag. Allah sagte: 'Und wir haben dich [Muhammad] nur entsandt als Bringer froher Botschaft und Warner für die ganze Menschheit, jedoch verstehen die meisten Menschen es nicht.' (Sure 34,28) Und Allah sagte: 'Sprich: «O ihr Menschen, ich bin euch allen ein Gesandter Allahs, dem das Königreich der Himmel und die Erde gehört. Es gibt keinen Gott außer Ihm. Er gibt Leben und Er läßt sterben. Darum glaubet an Allah und an Seinen Gesandten, den Propheten, den Makellosen, der an Allah glaubt und an Seine Worte; und folget ihm, auf daß ihr recht geleitet werdet.»'. (Sure 7,158)<br /> ... <br /> Kurzgesagt: Ihre Heirat ist verderbt und ungültig. Sie dürfen sich ihm [dem atheistischen Ehemann] nicht hingeben. Das gilt so lange, bis er zum Islam zurückkehrt, indem er das Glaubensbekenntnis spricht und die Vorschriften des islamischen Gesetzes [arab. Sharia] einhält. Falls er das nicht tut, muss die Ehe gerichtlicht geschieden werden. Falls dies Ihnen nicht möglich ist, oder kein religiöses Gericht erreichbar ist, verlangen Sie von Ihm die Scheidung. Falls er sie nicht ausspricht, lassen Sie sich scheiden, indem Sie auf Ihre Brautgabe verzichten.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.islam-qa.com/ar/ref/22468<br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 11:04:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, wie der Islam einen Atheisten beurteilt, der den Propheten des Islam, Muhammad, beleidigt</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1615</link>
			<description>Fatwa zu der Frage, wie der Islam einen Atheisten beurteilt, der den Propheten des Islam, Muhammad, beleidigt</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Vom Rechtsgutachter von Islamlight.net</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 15.02.2009)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Wie beurteilt der Islam einen Menschen, der den Propheten des Islam, widerlegt oder beleidigt?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Allahs Propheten, Muhammad, zu beschimpfen, ist eine Form des Abfalls vom Islam, denn es widerspricht dem Glaubenszeugnis [des Islam], was besagt, dass Muhammad der Prophet Allahs ist. Das bedeutet, dass man an ihn [Muhammad] glauben, ihn lieben, für ihn einstehen und ihn verherrlichen soll. Allah sagte: 'Die an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm hinabgesandt wurde, die sollen Erfolg haben.' (Sure 7,157)<br /> <br /> Wer ein Muslim ist und den Propheten widerlegt, selbst wenn diese Widerlegung sich nur auf einen kleinen Teil dessen bezieht, was Allahs Prophet verkündet hat, oder er Allahs Propheten Muhammad für unvollkommen hält, sei es in Bezug auf religiöse Dinge, in Bezug auf sein Verhalten oder rechtliche Dinge oder wer Muhammad beschimpft, verflucht oder dessen Vorfahren herabsetzt, der gilt als Abgefallener vom Islam, wie es unter islamischen Gelehrten erwiesen ist. Er gilt als vogelfrei und muss getötet werden. Denn Allahs Prophet [Muhammad] hat gesagt: 'Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet', und: 'Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden.' Einer dieser Fälle ist, wenn ein Muslim seine Religion und die [islamische] Gemeinschaft verlässt.<br /> <br /> .. Wenn er [der Atheist, der Muhammad herabgesetzt hat] sein Bedauern äußert, wird er dennoch auf jeden Fall getötet. Falls sein Bedauern wahrhaftig ist, nutzt dieses ihm [nur] bei Allah. Falls er, nachdem er sei Bedauern geäußert hat, nicht getötet wird, ermutigt dies jeden Heuchler, so etwas [ebenfalls] zu tun, um dann sein Bedauern zu äußern [um der Todesstrafe zu entkommen]. Die Entschuldigung wird so nur benutzt, um den Islam und die Muslime zu verspotten.&quot;<br /> <br /> <span lang="EN-GB">Quelle: islamlight.net/index.php?option=com_ftawa&amp;task=view&amp;Itemid=0&amp;catid=1063&amp;id=11607 </span></p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 09:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim, der den Koran verspottet und das Gebet vernachlässigt, als Ungläubiger zu betrachten ist</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1614</link>
			<description>Von dem einflussreichen, ehemaligen saudischen Rechtsgutachter und Gelehrten Abdul-Aziz Ibn Baz</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 11.02.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Wird ein Muslim, der den Koran lächerlich macht und das Gebet vernachlässigt, als Ungläubiger betrachtet?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Ein Muslim wird für ungläubig gehalten, wenn er einen der [aufgezählten] Verstöße gegen den Islam begeht. Wer den Koran, den Propheten Muhammad, das Gebet, das Fasten oder etwas anderes, was von Allah vorgeschrieben wurde, verspottet, gilt nach Übereinstimmung aller [muslimischen] Gelehrten als Ungläubiger. Wer das Gebet absichtlich vernachlässigt, gilt nach den authentischsten Aussagen der [muslimischen] Autoritäten als ungläubig, selbst wenn er die Pflicht zum Gebet nicht leugnet. Wenn jemand das Gebet aus Faulheit und Gleichgültigkeit vernachlässigt, gilt er nach den authentischen Aussagen der Gelehrten als ungläubig. Denn Allahs Prophet, Muhammad, hat gesagt: 'Das Allerwichtigste ist der Islam. Die Säule [des Islam] ist das Gebet!' Wer eine Säule des Islam aufgibt, wird zum Ungläubigen.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/18084</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:08:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob man eine Frau heiraten darf, obwohl die Absicht besteht, sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder von ihr scheiden zu lassen</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1613</link>
			<description>Von dem ehemaligen einflussreichen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul-Aziz Ibn Baz</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 09.02.2010)<br /> <b><br /> Frage:</b> &quot;Einige Muslime reisen ins Ausland um zu studieren oder auch aus anderen Gründen. Dürfen sie [im Ausland] mit der Absicht heiraten, zu einem späteren Zeitpunkt die Scheidung einzureichen? Was ist der Unterschied zwischen dieser Form der Ehe und der Zeitehe?&quot;<br /> <b><br /> Antwort:</b> &quot;Die Heirat im Ausland beinhaltet große Gefahr und Schaden. Deshalb kann die Reise ins Ausland nur notfalls erlaubt werden. Die Auslandsreise beinhaltet die Gefahr, den Glauben an Allah zu verlieren. Andere mögliche Gefahren dessen sind das Trinken von Alkohol, Unzucht, u.a. Deshalb verbieten die muslimischen Gelehrten die Reisen ins Ausland. Diese Einstellung basiert auf der Aussage des Propheten Allahs, Allahs Frieden und Heil seien auf ihm: 'Ich entferne mich von jedem Muslim, der unter Polytheisten lebt.' Der Aufenthalt unter diesen [Polytheisten] ist sehr gefährlich, sei der Grund dieses [Aufenthalts] Tourismus, Studium, Geschäfte, etc. Der Staat – möge Allah ihm Erfolg beschieden sein lassen - muss diesen [muslimischen Reisenden] das Studium im Lande ermöglichen. Der Staat darf ihnen nicht gestatten, ins Ausland zu reisen, denn die Gefahr dort ist unheimlich groß.<br /> <br /> Großes Übel ist daraus schon entstanden, wie z. B. der Abfall [vom Islam], der lockere Umgang mit der Sünde wie Unzucht und dem Genuss von Alkohol, und noch schlimmer ist die Vernachlässigung der Gebete. Diese Tatsachen sind jedem bekannt, der die näheren Lebensumstände derjenigen untersucht hat, die ins Ausland gereist sind. Nur eine kleine Minderheit bleibt davon verschont. Es ist eine [islamische] Pflicht, denjenigen [die ins Ausland reisen wollen], dies zu verbieten. Nur diejenigen dürfen ins Ausland fahren, die für ihre [islamische] Religiosität, ihr Wissen, ihren festen Glauben und ihr gutes Benehmen bekannt sind, wenn das Ziel [der Reise] die Einladung [Werbung] zum Islam ist und das Spezialisieren auf Gebiete, die für den islamischen Staat von Bedeutung sind ...<br /> <br /> Das Thema der Heirat mit der Absicht zur künftigen Scheidung ist umstritten unter den muslimischen Schriftgelehrten. Einige lehnen das ab, wie z. B. Imam al-Ausa'i und eine Gruppe [muslimischer Gelehrter]. Diese betrachten diese Eheform ebenso wie die Zeitehe. Sie verbieten die Heirat mit der Absicht zur künftigen Scheidung. Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten ... ist der Ansicht, diese Eheform sei [islamisch] legal, solange die Absicht zur Scheidung ein Geheimnis zwischen dem angehenden Ehemann und Allah sei. Ein Beispiel: Jemand reist ins Ausland, um zu studieren oder aus anderen Gründen und befürchtet, Unzucht zu begehen. Dann darf er [im Ausland] heiraten, selbst wenn er [heimlich] vorhat, sich zu einem späteren Zeitpunkt scheiden zu lassen, und zwar dann, wenn seine Aufgabe dort [im Ausland] erledigt ist. Diese Einstellung ist richtiger [als erstgenannte Einstellung]. Sie gilt, wenn die Absicht [zur künftigen Scheidung} lediglich zwischen dem Ehewilligen und Allah bekannt ist. Weder die Ehefrau noch ihr Fürsprecher dürfen irgendetwas davon erfahren.<br /> <br /> Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten sehen diese Form Ehe als erlaubt an. Sie hat nichts mit der Zeitehe zu tun, weil die Absicht [zur künftigen Scheidung] lediglich zwischen dem Ehemann und Allah bleibt. Diese [Absicht] ist keine [öffentliche] Bedingung.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/1719<br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 08:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob eine Frau das Recht hat, eine Scheidung auszuschließen oder auszusprechen</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1612</link>
			<description>Eine angehende Ehefrau hat kein Recht, den Verzicht auf eine Scheidung einzufordern oder eine Scheidung auszusprechen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem ehemaligen einflussreichen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul-Aziz Ibn Baz</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 08.02.2010)<br /> <br /> <b>Frage:</b>&nbsp;&quot;Eine Frau stellte [ihrem angehenden Ehemann] vor der Eheschließung die Bedingung, dass der Ehemann sie nicht verstoßen dürfe [sich von ihr nicht scheiden lassen dürfe]. Der zukünftige Ehemann hat diese Bedingung akzeptiert. Ist diese Bedingung [aus islamischer Sicht] gültig oder nicht? Hat die Frau das Recht zum Aussprechen der Scheidung [als zur eigenen Entscheidung über eine Scheidung] ?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Diese (o.g.) Bedingung ist ungültig. Er [der Ehemann] darf sich von ihr scheiden, wann immer er will. Sie [die Ehefrau] darf nicht das Recht zur Entscheidung über eine Scheidung haben. Richtig ist, dass sie nicht über die Entscheidung der Scheidung verfügen darf. Der Verzicht auf eine Ehescheidung darf nicht zu einer Bedingung für eine Eheschließung werden. Es könnte Gründe geben, die die Ehescheidung rechtfertigen. Falls er sich verpflichtet hat, sich von ihr nicht scheiden zu lassen, darf er sich [später trotzdem] von ihr scheiden, falls es nötig ist. Denn die (o.g.) Bedingung ist ungültig.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/1590</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 07:36:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob das Ablecken der Finger nach dem Essen islamisch geboten ist</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1611</link>
			<description>Rechtsgutachten-Nr.: 93851 vom 21.03.2007</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Vom Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 06.02.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat uns befohlen, die Finger nach dem Essen abzulecken, bevor wir die Finger waschen. Jedoch betrachtet man bei uns in Marokko das Fingerlecken als ein schändliches Verhalten. Würde ich als arrogant [gegenüber dieser islamischen Lehre] gelten, wenn ich so etwas vor den Menschen nicht tue?&quot; </p>
<p class="bodytext"> <b>Antwort:</b> &quot;Diese Anordnung [Muhammads] vor den Menschen zu unterlassen, gilt wahrscheinlich nicht als Hochmut. Es könnte aber als Ablehnung der zu befolgenden Lehre [Muhammads] gelten und als [zu starke] Rücksichtnahme auf Kosten dieser Lehre. Ein Muslim darf die Lehre des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nicht verlassen und zwar [in allem], was er [Muhammad] selbst getan oder vorgeschrieben hat. Ein Muslim muss diese Lehre praktizieren und sie andere lehren. Die Strafe für denjenigen, der die einzuhaltende Lehre des Propheten aus Widerstand verlässt, ist die, die in den beiden authentischen Überlieferungssammlungen und anderen Quellen von Allahs Propheten genannt ist. Er [Muhammad] sagte: 'Wer meine einzuhaltende Lehre ablehnt, ist nicht von mir [ist kein Muslim]' ...  Zusammengefasst gilt: Wenn die Finger nach dem Essen aus Ablehnung dieser Lehre nicht abgeleckt werden, ist das ein Mangel an Religiosität. Wer diese Lehre aus einem anderen Grund [nicht aus Ablehnung] vernachlässigt, sündigt nicht, denn diese [Lehre] ist keine Pflicht, sondern nur eine Lehre, die bezüglich des Essens einzuhalten ist. Die Erklärung dieser einzuhaltenden Lehre wurde in der authentischen Überlieferungssammlung von Muslim folgendermaßen gegeben: 'Es war üblich bei Allahs Propheten, seine drei Finger nach dem Essen abzulecken. Er [Muhammad] sagte: Falls ein Bissen bei einem von euch zu Boden fällt, muss er den Schmutz entfernen und es dann essen. Er darf es nicht dem Teufel überlassen.’ Er [Muhammad] befiehlt uns, die [benutzte] Schüssel sauber zu lecken [d. h. die Essenreste von der Schüssel mit den Fingern abzukratzen und die Finger sauber zu lecken]. Er sagte: 'Ihr wisst nicht, in welchem Teil des Essens der Segen liegt.' Diese Überlieferung wurde ebenfalls von dem Verfasser von as-Sunan überliefert.  At-Thirmidhi und andere haben von Abu Huraira überliefert: 'Allahs Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: Wenn einer von euch gegessen hat, muss er seine Finger sauber lecken. Denn er weiß nicht, an welchem Finger der Segen haftet.' Diese Aussage [Muhammads] wurde ... folgendermaßen erklärt: 'Imam an-Nawani sagte: Das Essen, das ein Mensch verzehrt, enthält Segen. Der Mensch weiß nicht, wo der Segen [des Essens] liegt: in dem Essen, das er verzehrt hat, an seinen Fingern, am Boden der Schüssel oder in dem zu Boden gefallenen Bissen. Deshalb muss der Mensch die gesamte Nahrung verzehren [auch, was an den Fingern kleben bleibt].'&quot;  </p>
<p class="bodytext">Quelle: www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?lang=a&amp;Id=93851&amp;Option=FatwaId</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 10:23:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob sich eine Muslima während der Pilgerfahrt nach Mekka kämmen oder Parfüm benutzen darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1610</link>
			<description>Rechtsgutachten-Nr.: 51020 vom 13.07.2004</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Vom Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 05.02.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Darf eine Muslima während der Pilgerfahrt nach Mekka ihre Haare kämmen oder Parfüm benutzen?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Wenn durch das Kämmen eins bis vier Haare ausfallen, müssen Sie eine Bußleistung erbringen, indem Sie für jedes ausgefallene Haar Almosen im Form von Nahrungsmitteln für mittellose Menschen spenden, weil Sie den Verlust der Haare verursacht haben. Falls mehr als vier Haare ausfallen, müssen Sie Buße tun, indem Sie entweder drei Tage fasten, sechs Mittellosen Nahrungsmittel spenden oder ein Schaf opfern.<br /> <br /> Ibn Qudama sagte: 'Wer mehr als vier Haare schneidet, sei dies absichtlich oder aus Versehen, muss entweder drei Tage fasten oder sechs Mittellose mit Datteln satt machen oder ein Schaf opfern.'<br /> <br /> Falls das Durchkämmen der Haare dazu führt, dass Läuse von den Haaren fallen, regelt die malikitische Rechtsschule: 'Falls weniger als zehn Läuse aus den Haaren fallen, muss der Betreffende Nahrungsmittel spenden. Falls mehr als zehn Läuse ausfallen, muss er eine Bußleistung erbringen.' Andere muslimische Schriftgelehrte sagten, man müsse Almosen entrichten, wenn man Läuse [während der Pilgerfahrt nach Mekka] tötet. Es spiele keine Rolle, ob die Anzahl der getöteten Läuse groß oder klein sei. Ibn Qudama zitierte Imam Ahmad mit den Worten: Jemand, der eine Laus [während der Pilgerfahrt nach Mekka] tötet, muss Nahrungsmittel spenden.' Deshalb wird das Almosen, unabhängig davon, worum es sich handelt, [von Allah] angenommen. Das ist ebenfalls die Meinung der führenden Gelehrten. Ishaq sagte: 'Eine Dattel [reicht]'. Imam Malik sagte: 'Ein wenig Nahrung Essen'. Ibn Umar hat das Gleiche gesagt.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.islamweb.net/VER2/Fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&amp;lang=A&amp;Id=51020</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 07:39:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Talibankinder werden mit Bildern von Jungfrauen und Bächen aus Milch und Honig beeinflusst</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1609</link>
			<description>90% der Selbstmordattentäter in Pakistan sind Jugendliche</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 22.01.2010) Die arabische Internetzeitung arabic.cnn.com veröffentlichte am 05.01.d.M. einen Bericht über ein Haus in Nawas Kot/Pakistan, das ehemals von Taliban als Trainingszentrum für zukünftige minderjährige Talibankämpfer benutzt wurde. Nach dreitägigen Kämpfen zwischen der pakistanischen Armee und den Taliban gelang es dem pakistanischen Militär, dieses Zentrum zu erobern.<br /> <br /> In diesem Zentrum sollen die Jugendlichen einer regelrechten Gehirnwäsche unterzogen worden sein, um aus ihnen vor allem Selbstmordattentäter zu machen. Das Haus besteht aus vier Räumen, deren Wände grün bemalt wurden. Im Vordergrund sind Frauen auf Sandbänken von Flüssen zu erkennen. Ein Sprecher der pakistanischen Armee teilte mit: &quot;Die Taliban erzählten den Kindern, dass diese [Frauen] auf sie im Paradies warten.&quot; &quot;Diese Flüsse bestehen aus Milch und Honig. Die Frauen sind die Jungfrauen, die auf Euch [die Jungen] warten.&quot; Dazu wurde den Kindern erzählt, dass sie [im Paradies] im Schoß des Propheten, Muhammad, liegen und viele Mahlzeiten mit ihm genießen dürften.<br /> <br /> Die Abbildungen waren nach Bericht von arabic.cnn.com künsterlisch wenig anspruchsvoll, für die pakistanischen Kinder jedoch faszinierend, da sie in einer trostlosen Umgebung aufwachsen. Daher üben die Bilder eine um so stärkere Anziehungskraft auf sie aus. <br /> <br /> Ein pakistanischer Experte für die Taliban sagte über die Abbildungen: &quot;Die Taliban behaupten, sie stellten Szenen aus dem Paradies dar ... sie sagen den Kindern, dass Leben vergänglich ist und wenn sie [die Kinder] gute Taten tun, sie sofort ins Paradies eingehen. Dieses Versprechen hat für Kinder, die sehr arm sind, nichts besitzen und keine Hoffnung haben, eine immense Antriebkraft ... Die Kinder glauben später, dass ihr Leben auf Erden wertlos und das jenseitige Leben das eigentliche Leben ist. Denn die Taliban schildern den Kindern die sofortige Reise ins Paradies und eine Flucht aus ihrem Alltag, der von Gewalt und Frustration gekennzeichnet ist.&quot;<br /> <br /> Sprecher der pakistanischen Armee äußerten, dass rund 90% der Selbstmordattentäter in Pakistan Minderjährige im Alter von 12-18 Jahren sind, die nach der Indoktrination und dem Training dann ihr Attentat verüben. </p>
<p class="bodytext">Quelle: arabic.cnn.com/2010/world/1/5/Taliban.brainwashing/index.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 10:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage der Art und Weise, wie eine Frau geschlagen werden darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1608</link>
			<description>Schläge ins Gesicht sind verboten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem prominenten muslimischen Gelehrten, Rechtsgutachter und Verkünder des Islam, Muhammad al-Arifi</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 15.01.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;In welcher Art und Weise darf oder muss eine Frau nach dem islamischen Gesetz gezüchtigt werden?&quot; [Scheich al-Arifi bezieht sich auf Sure 4,34: 'Und jene [die Ehefrauen], von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, meidet sie ihm Ehebett und schlagt sie.’]<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Ein Ehemann kann bisweilen seine Ehefrau mit Schlägen züchtigen, während sie ihn mit ihrem Weinen züchtigt. Und während er durch Anschreien das bekommt, wonach er verlangt, bekommt sie, was sie möchte, durch Weinen und Gefühle. Manchmal empfinden die Männer vielleicht das Weinen einer Frau härter als das Schlagen mit Schwertern.“ <br /> <br /> Die erste Stufe ist: ermahnt sie einmal, zweimal, dreimal usw. Falls das nichts bringt, meidet sie im Ehebett, d. h., dass der Ehemann nicht mehr mit seiner Ehefrau verkehren soll. Er ignoriert sie. Er achtet nicht auf ihre Worte, z. B., wenn er nach Hause kommt und isst. Wenn sie ihn fragt: 'Wie geht's dir?', antwortet er nicht. Wenn sie ihn fragt: 'Möchtest du einen Tee?', antwortet er ihr nicht. Er meidet sie im Ehebett, bei Gesprächen, er verkehrt nicht mit ihr, er schläft in einem anderen Zimmer. Damit zeigt er ihr: 'Ich bin sauer auf dich.'</p>
<p class="bodytext">Vielleicht sagt sie sich: 'Allah sei Dank. Jetzt habe ich das ganze Bett für mich allein. Nun kann ich mich im Bett hin- und herdrehen, wie ich möchte'. Also, falls diese zwei Schritte mit ihr nicht helfen, was muss er [gemäß Sure 4,34] tun? Jetzt kommt der letzte Schritt: 'und schlagt sie.'</p>
<p class="bodytext">...  Schläge ins Gesicht sind verboten, selbst wenn es um ein Tier geht. Wenn z. B. ein Kamel oder ein Esel das Laufen verweigert, darfst du ihn nicht ins Gesicht schlagen. Wenn man ein Tier nicht ins Gesicht schlagen darf, wie verhält es sich dann mit einem Menschen?   Leichtes Schlagen bedeutet, dass man nicht ins Gesicht schlagen darf. Einige muslimische Gelehrten raten, dass er [der Ehemann] sie [die Ehefrau] mit einem dünnen Zweig schlagen soll [arab. miswak: Teile dieses Zweiges werden auf der Arabischen Halbinsel noch heute zum Zähneputzen benutzt. Oft hat dieser Zweig einen Durchmesser zwischen 5 mm und 2 cm]. Ein Mann könnte z. B. zu seiner Frau sagen: 'Das Kind ist neben den Ofen gefallen. Hol es weg davon', oder 'Das Kind spielt mit dem Strom [der Steckdose], hol es weg davon!' Die Frau würde antworten: 'Ich habe jetzt keine Zeit. ' Er entgegnet ihr: 'Ich sage dir, hol es dort weg!' Dann schlägt er sie mit einem dünnen Zweig [arab. miswak], nicht mit einer Wasserflasche, einem Teller oder einem Messer. Nein, das darf er nicht tun. Die muslimischen Gelehrten sagen, dass er sie mit einem dünnen Zweig schlagen soll. ... Das zeigt, dass das Ziel nicht ist, ihr weh zu tun. Wenn du ein Tier schlägt, tust du das, damit es ihm weh tut, so dass es dir gehorcht. Du kannst ein Tier nicht ansprechen: 'Oh, bitte Kamel, bitte Esel, bitte Schaf, ich möchte diesen Gefallen von Dir. ' Das Tier versteht das nicht. Es versteht nur durch Schläge. Ein Esel versteht nur durch Schläge. Aber die Frau, der Mann oder das Kind verstehen durch Gefühle. Du schlägst sie [deine Ehefrau] daher mit einem dünnen Zweig, leicht mit deiner Hand usw. Damit sagst du ihr: 'Frau, ich kann es nicht mehr ertragen. Es reicht mir. Es ist genug!'   Also, so ist das Schlagen [der Ehefrauen] gemeint. Er schlägt sie leicht. Das leichte Schlagen bedeutet, dass er ihr Gesicht nicht verletzen darf. Er schlägt sie an Körperstellen, wo keine Spuren zurückbleiben, er schlägt sie nicht auf die Hand, sondern an Körperstellen, an denen kein Schaden entstehen kann, so dass sein Handeln nicht als Angriff auf sie betrachtet werden kann.   Er [der Ehemann] darf sie [die Ehefrau] nicht wie ein Tier oder ein Kind schlagen, bei denen man überall hinschlägt. Leider schlagen viele Ehemänner ihre Frauen, wenn sie verärgert sind. Wenn er mit dem Schlagen anfängt, schlägt er so, als ob er eine Wand schlagen würde. Er schlägt vielleicht mit der linken und rechten Hand oder wird sie vielleicht sogar mit dem Fuß treten. Oh, mein Bruder, du prügelst dabei einen Menschen. Es ist Dir verboten [die Frau auf diese Weise zu schlagen].&quot;  </p>
<p class="bodytext">Quelle: www.youtube.com/watch?v=PJGjC1rsQXs</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 12:49:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatawa zu der Frage, wie ein Muslim mit dem Symbol des Kreuzes Jesu umgehen soll</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1606</link>
			<description>Ein Muslim soll kein Kreuz als Schmuck tragen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem einflussreichen, ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Abdul-Aziz Ibn Baz </p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 11.01.2010)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Einige Armbanduhren tragen das Bild eines Tieres. Darf man mit diesen Uhren das Gebet verrichten? Und darf man mit einer Armbanduhr beten, die das Symbol des christlichen Kreuzes trägt?&quot;<br /> <br /> <b>Antwort:</b> &quot;Falls die Bilder auf den Armbanduhren verdeckt sind, darf man mit der Uhr das Gebet verrichten. Falls die Bilder aber von außen ... sichtbar sind, darf man damit nicht beten, weil bewiesen ist, dass Allahs Prophet, Muhammad - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - zu Ali sagte: 'Lass kein Bild [Symbol] stehen, ohne es zu entfernen'. Dasselbe gilt für das Kreuz. Eine Armbanduhr, die ein Kreuzessymbol hat, darf erst getragen werden, wenn das Kreuz entfernt, abgerieben oder mit Farbe überdeckt wurde. Es ist authentisch [überliefert], dass Allahs Prophet, Muhammad sagte: 'Besitzt nichts, auf dem ein Kreuz sichtbar ist, ohne es zu entfernen'.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/2482</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Darf man mit Schmuck beten, der wie ein Kreuz aussieht?&quot; </p>
<p class="bodytext"> <b>Antwort:</b> &quot;Eine Frau darf kein Kreuz tragen. Allahs Prophet, Muhammad, hat das Kreuz stets abgerieben oder mit Farbe überdeckt, wenn er es sah. Denn das Kreuz ist das Symbol der Christenheit. Eine Frau darf weder ein Kreuz noch ein Bild [auf ihrer Kleidung] tragen. Das Gebet, das mit diesem [Symbol] vollzogen wird, ist zwar gültig, aber es gilt nur als mangelhaft. Sowohl der Mann als auch die Frau gelten als Sünder, wenn sie ein Kreuz tragen und damit beten, sei es auf einem Kopftuch, auf der Kopfbedeckung des Mannes oder auf einem anderen Kleidungsstück.&quot;  </p>
<p class="bodytext">Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/20665</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 12:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zum Tragen eines Bartes</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1594</link>
			<description>Von dem Rechtsgutachter Muhammad Hussain Yakub, einem sehr prominenten ägyptischen Gelehrten und Verkünder des Islam</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 26.12.2009)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot; Ist das Tragen des Bartes eine Pflicht oder eine nachzuahmende Verhaltensweise Muhammads?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Den Bart wachsen zu lassen ist eine [islamische] Pflicht, jawohl. [Einer könnte fragen]: 'Wer hat dies gesagt?' [Antwort]: Unser Herr, der Prophet Allahs, Muhammad. [Frage]: Ist der Gehorsam gegenüber den Propheten eine Pflicht oder eine nachzuahmende Verhaltensweise? [Antwort]: Natürlich ist es eine Pflicht, weil Allah uns sagt: 'Gehorcht Allah' und Allah sagte: 'Gehorcht den Propheten', d. h. den Propheten zu gehorchen, ist im Endeffekt das gleiche, wie Allah zu gehorchen. Allahs Prophet sagte uns: 'Lasst den Bart wachsen!' Dies ist eine Befehlsform. Infolge dessen ist das Tragen eines Bartes Pflicht. Das Beten ist ebenfalls eine Pflicht. Aber das Beten ist eine große Pflicht, während einen Bart zu tragen, eine kleine Pflicht ist.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.youtube.com/watch?v=PHroi9VF7V4&amp;feature=related</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 26 Dec 2009 10:55:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>112 jähriger Somalier heiratet eine 17 Jährige </title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1600</link>
			<description>Sein Wunsch: Einen Bruder für seinen 80jährigen Sohn zu bekommen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 23.12.09)</p>
<p class="bodytext">Der Somalier Ahmad Muhammad Daurihe, der im ländlichen Bereich in Somalia lebt, entschied, eine junge Frau zu heiraten, um seinen bisherigen 18 Kindern einen Bruder zu schenken.<br /> <br /> Der 112 jährige Ehewillige hatte nach eigenen Angaben vor ein paar Jahren der Familie seiner Auserwählten einen Heiratsantrag gemacht. Er musste jedoch damals einige Jahre warten, bis seine zukünftige Frau erwachsen wurde. Er sagte: &quot;Ich habe die Frau nicht gezwungen, mich zu heiraten. Ich habe jedoch von meiner Lebenserfahrung Gebrauch gemacht, um sie von meiner Liebe zu ihr zu überzeugen&quot;.<br /> <br /> Der ältere Herr ist entschlossen, Kinder von seiner neuen Frau zu bekommen. Er möchte einen Bruder für seinen 80 jährigen Sohn bekommen.<br /> <br /> Quelle: www.alarabiya.net/articles/2009/10/29/89653.html</p>]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten aus dem Ausland</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 08:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob Frauen mit Ganzkörperschleier oder Gesichtsschleier an den Strand gehen dürfen</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1598</link>
			<description>Erscheinungsdatum: 13. Juli 2009</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem wohl einflussreichsten muslimischen Rechtsgutachter und Gelehrten, Dr. Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden der „Internationalen Union muslimischer Gelehrter“ und Vorsitzenden des „Europäischen Rates für Fatwa und Forschung“ (ECFR)</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 21.12.2009)<br /> <br /> Zusammengefasst rief Yusuf al-Qaradawi muslimische Frauen mit Gesichtsschleier und bekennende muslimische Männer dazu auf, an die Strände zu gehen und dort das Freitagsgebet zu verrichten. Er betonte, dass &quot;religiöse Menschen [bekennende Muslime] ... ebenfalls [wie nichtreligiöse Muslime] an die Strände gehen und den Sommer genießen&quot; dürfen, ebenso &quot;das Leben und die Schönheit der Natur“, denn das sei „ein legitimes Recht für jeden Menschen. Davon dürfen die religiösen Menschen nicht ausgeschlossen werden.&quot;<br /> <br /> Die Begründung, warum bekennende Muslimas und Muslime an den Strand gehen sollen, sei nicht nur, so erklärt al-Qaradawi, die Natur zu genießen, sondern: &quot;Der Aufenthalt von [bekennenden] Muslimen an den Stränden und ihre gemeinsamen Gebete sind ein Merkmal der islamischen Erweckung.&quot;<br /> <br /> Quelle: www.alquds.com/node/176076</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 13:57:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, wie die Strafe für denjenigen aussieht, der das Beten absichtlich vernachlässigt</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1595</link>
			<description>Ein Muslim, der nicht betet, gilt als Ungläubiger und muss als solcher behandelt werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von Rechtsgutachtern auf www.islamadvice.com</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 28.11.2009)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Welche Strafen erhält derjenige, der das Gebet absichtlich aufgibt oder vernachlässigt?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;1. Er darf weder gegrüßt, noch darf sein Gruß beantwortet werden. Der Gelehrte des Islam, Ibn Taymiyya, sagte: 'Man darf denjenigen, der nicht betet, weder grüßen noch seinen Gruß beantworten.'<br /> <br /> 2. Seine Einladung wird nicht angenommen.<br /> <br /> 3. Er darf keine Muslima heiraten. Falls er verheiratet wird, ist seine Ehe ungültig. Allah sagte: 'Wenn ihr sie dann gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt' (Sure 60,10). Falls er das Beten nach der Eheschließung und dem Ehevollzug aufgibt, wird seine Eheschließung rückgängig gemacht. Seine Frau wird für ihn als verboten erklärt.<br /> <br /> 4. Er darf nicht in seiner Wohnung besucht werden.<br /> <br /> 5. Er darf nicht besucht werden, wenn er krank ist.<br /> <br /> 6. Keiner darf mit ihm in einer Wohnung zusammen wohnen.<br /> <br /> 7. Er darf Mekka nicht betreten. Allah sagte: 'Die Götzendiener sind unrein. Drum sollen sie sich nicht nach diesem Jahr der Heiligen Moschee nähern.' (Sure 9,28).<br /> <br /> 8. Ihm darf nichts von der Almosenabgabe zukommen.<br /> <br /> 9. Das Fleisch seines Opfertieres darf nicht verzehrt werden.<br /> <br /> 10. Er darf sein Eigentum nicht selbst verwalten.<br /> <br /> 11. Er darf kein Erbe von Verwandten annehmen. Allahs Prophet, Muhammad, sagte: 'Ein Ungläubiger darf keinen Gläubigen [Muslim] beerben'.<br /> <br /> 12. Er darf weder seine Tochter noch eine andere Frau verheiraten. <br /> <br /> 13. Er wird als Ungläubiger hingerichtet, nachdem man ihn vor den [muslimischen] Machthaber oder Richter bringt. Dieser befiehlt ihm zu beten und erklärt ihm, dass derjenige, der nicht betet, als Ungläubiger gilt. Falls er zu der nächsten Gebetszeit nicht betet, wird er getötet. Er darf keine Bedenkzeit [arab. istitaba] bekommen. Einige Gelehrte des sunnitischen Islam erlauben ihm eine dreimalige Bedenkzeit. Jedoch ist die Meinung [ihm keine Bedenkzeit zu geben] die der meisten Rechtsgelehrten.<br /> <br /> Quelle: www.islamadvice.com/nasiha/nasiha8.htm<br /> <br /> </p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 28 Nov 2009 16:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob das Wachsen lassen des Bartes eine islamische Pflicht ist</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1593</link>
			<description>Von dem Rechtsgutachter Scheich Muhammad Hassan, einem prominenten ägyptischern Gelehrten und Verkünder des Islam</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 27.11.2009) </p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Ist das Wachsenlassen eines Bartes für einen Muslim Pflicht?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Es gibt keinen einzigen [authentischen] Beweis [von Muhammad], der besagt, dass es keine Pflicht sei, den Bart wachsen zu lassen. Genau das Gegenteil sagt Allahs Prophet: 'Lasst den Bart wachsen, habt einen Bart u.a.. Dies heißt, der verbale Beweis bedeutet eine Verpflichtung. Du musst demjenigen, der mit dir darüber diskutieren möchte, sagen: 'Gib mir einen Beweis, [eine authentische Lehre des Islam, die besagt, dass der Bart keine Pflicht ist], gib mir einen Beweis aus dem Koran und der Sunna [der Überlieferung des nachzuahmenden Verhaltens Muhammads]. Einige entgegnen: 'Ich denke, ich habe dieses oder jenes gehört o. ä.' Dieses 'Ich-denke-Prinzip' ist in Allahs Gesetz [arab. Sharia] ungültig. Wenn der Beweis aus dem Koran und der Sunna kommt, gehorche ich ihm gern. Ein anderer Beweis [für das Tragen eines Bartes] kommt aus der nachzuahmenden Verhaltensweise Muhammads. Und zwar hat Allahs Prophet seinen Bart wachsen lassen. Ein dritter Beweis ist die Festlegung [Muhammads] in dieser Sache. Abu Dawud hat eine authentische Überlieferung in seiner Überlieferungssammlung aufgeführt: 'Zwei Männer oder zwei Boten kamen zu Allahs Propheten. Diese haben den Schnurrbart wachsen lassen und den Bart rasiert.' Allahs Prophet sagte in Sahih al-Bukhari [der wichtigsten Überlieferungssammlung]: 'rasiert den Schnurrbart und lasst den Bart wachsen.' ... Dieses Aussehen ist ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber den Juden.&quot; </p>
<p class="bodytext"> Quelle: www.youtube.com/watch?v=bXHAKY8M65o&amp;feature=related</p>]]></content:encoded>
			<category>Fatawa (Rechtsgutachten)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 16:10:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob sich ein Muslim seinen Bart rasieren darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1592</link>
			<description>Eine Rasur des Bartes ist nicht erlaubt</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Azim Badawi, einem sehr populären muslimischen Gelehrten und Verkünder des Islam aus Ägypten</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Darf ein Muslim seinen Bart rasieren?&quot;</p>
<p class="bodytext"><b>Antwort:</b> &quot;Den Bart wachsen zu lassen ist eine [islamische] Pflicht. Den Bart zu rasieren ist nicht erlaubt, weil dies eine Änderung der Schöpfung  Allahs darstellt. Die Änderung der Schöpfung Allahs ist ein Werk des Teufels: &quot;Wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden Allahs Schöpfung verunstalten. Und wer sich Satan zum Freund nimmt statt Allah, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten&quot; (Sure 4, 119).  Einer der Merkmale Allahs ist es, dass er die Menschen als Mann und Frau geschaffen hat. Dazu hat er die Männer mit dem Bart gekennzeichnet, während er diesen [den Bart] den Frauen verweigert hat. Wenn alle Menschen versuchen würden, einem unbeharrten Mann einen Bart wachsen zu lassen, würden sie daran scheitern, weil er Allahs Schöpfung ist.  Die Haare im Gesicht eines Mannes wachsen zu lassen, ist eine Pflicht, während die Rasur verboten ist, weil dies eine Änderung der Schöpfung Allahs ist. Den Bart zu rasieren, ist einerseits Gehorsam gegenüber dem Teufel und andererseits eine Ablehnung des Barmherzigen [Allahs].   Den Bart zu rasieren, ist eine Nachahmung der Frauen. Allahs Prophet, Muhammad, hat die Männer verflucht, die Frauen nachahmen. Allahs Prophet, Muhammad, hat [den Männern) befohlen, den Bart wachsen zu lassen. Die Usuliyun [wörtlich: „Fundamentalisten“, also diejenigen, die sich auf das islamische Gesetz, die Sharia, berufen] sind sich darüber einig, dass ein Befehl [Muhammads] Pflicht ist.  Abu Huraira zitierte Allahs Propheten: 'Rasiert den Schnurrbart und lasst den Bart wachsen. Unterscheidet Euch [dadurch] von den Magiern.' Ibn Umar zitierte Allahs Propheten: 'Unterscheidet euch von den Polytheisten. Lasst Euren Bart wachsen und rasiert Euren Schnurrbart.' Alle diese Aussagen [Muhammads] wurden in Befehlsform überliefert. Ein Befehl [Muhammads] bedeutet eine Pflicht. Infolgedessen ist das Wachsenlassen des Barts eine Pflicht.  Ich sage sogar, dass der Koran einen Befehl zum Wachsenlassen des Bartes beinhaltet. Ich sage dies, weil einige eine relevante Vorschrift aus dem Koran einfordern. Allah hat im Koran berichtet, dass Aaron einen Bart hatte, und zwar einen dichten, langen Bart. Als Moses zu seinem Volk zurückkehrte und feststellte, dass das Volk die Götzen angebetet hatte [während er die Gebote Gottes auf dem Berg empfing], warf er die Tafeln [mit den Geboten] auf den Boden und hielt den Kopf seines Bruders fest. Aaron sprach zu Mose: 'Halte weder meinen Kopf, noch meinen Bart fest.' Das zeigt, dass Aaron einen Bart hatte, der so dicht und lang war, dass Mose ihn daran ziehen konnte. Deshalb sagte Aaron: 'Halte weder meinen Kopf noch meinen Bart fest.' Aaron ist einer der Propheten, von denen Allah einen Satz in der ‚Sure des Viehs’ erwähnt hat. Danach sagte Allah von diesen Propheten: 'Das sind jene, die Allah recht geleitet hat: so folge ihrem Weg' (Sure 6, 90). Also, einen Bart zu haben, ist das Gesetz Aarons. Wir sind aufgefordert, Aaron nachzuahmen. Dies ist ein Beweis aus dem Koran, dass es Pflicht ist, den Bart wachsen zu lassen.&quot; </p>
<p class="bodytext"> Quelle: www.youtube.com/watch?v=gG2bcNfhvQg&amp;feature=related</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 09:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim sein Erbe unter anderem auch für den Bau einer Kirche festlegen darf</title>
			<link>http://islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4.0.html?&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=1591</link>
			<description>Erscheinungsdatum des Rechtsgutachtens: 30.10.2008</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von den Rechtsgutachtern Muhammad Shalabi, Ali Umar al-Faruk, Ahmad Mamduh Saad, Muhammad Wisam Abbas und Imad ad-Din Ahmad Ifat, muslimische Gelehrte der al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten</p>
<p class="bodytext">(Institut für Islamfragen, dh, 23.11.2009)</p>
<p class="bodytext"><b>Frage:</b> &quot;Darf ein Muslim in seinem Testament sein Erbe für den Bau von Kirchen, Spielhallen, Discotheken, Kneipen, Gefängnissen und für Schweine und Hunde vorsehen?&quot;<br /> <b><br /> Antwort:</b> &quot;Ein Mensch darf sein Erbe nicht für Sündiges festlegen. Die Spielhallen, Discotheken, Kneipen usw. als Sünde zu betrachten, ist ein berechtigter Vergleich.&quot;</p>
<p class="bodytext">Was den Bau von Kirchen betrifft, bestätigen die o. g. Rechtsgutachter, es gebe wesentliche Unterschiede zwischen dem Gott des Christentums und dem des Islam. Deshalb dürfe ein Muslim im Prinzip sein Erbe nicht für den Bau von Kirchen festlegen, es sei denn, dass eine Kirche oder christliche Gruppe an den Gott des Islam glaube. Dasselbe Verbot gilt für den Bau von Gefängnissen und die Erbschaft an Hunde und Katzen.  </p>
<p class="bodytext">Quelle: www.arabchurch.com/forums/showthread.php?t=99346</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 12:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>