Nur vorübergehend in Deutschland lebende Schüler sind hiervon ausgenommen
(Institut für Islamfragen, 18.08.2004, mm) Wie Yahoo! Nachrichten gestern unter Berufung auf die dpa berichtete, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in Eilbeschlüssen verfügt, „ausländische schulpflichtige Kinder islamischen Glaubens müssen in Deutschland grundsätzlich eine deutsche Schule besuchen“. Lediglich vorübergehend in Deutschland wohnhafte Schüler seien von dieser Pflicht ausgenommen. Hintergrund war der Wunsch der Eltern vier arabischsprachiger Schüler, ihre Kinder auf die wegen islamistischer Tendenzen umstrittene König-Fahd-Akademie in Bonn zu schicken, was die zuständige Schulbehörde untersagt hatte.
Quelle: de.news.yahoo.com/040817/3/463l9.html