Lehrer, Richter, Polizisten und Mitarbeiter im Strafvollzug dürfen keine sichtbaren religiösen Symbole im Dienst tragen – Ausnahmen für Kindertagesstätten, Berufsschulen, Erwachsenenbildung und Verwaltung
(Institut für Islamfragen, 21.07.2004, mm) Wie Yahoo! Nachrichten gestern unter Berufung auf dpa und ddp-bln berichtete, hat der Berliner Senat mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und PDS einen Gesetzwentwurf beschlossen, um religiöse Symbole weitgehend zu verbannen. Betroffen sind alle Religionen und die meisten staatlichen Einrichtungen, nämlich Schulen, Gerichte, Polizeidienststellen und der Strafvollzug. Kindertagesstätten, Berufsschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Verwaltung sind hiervon ausgenommen, ebenso der Religionsunterricht. Auch „reine Schmuckstücke“ seien weiterhin erlaubt.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte den Berichten zufolge,
„als Konsequenz aus dem so genannten Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehe Berlin damit einen grundsätzlich anderen Weg als die anderen Bundesländer (…) ‚Wir machen nach dem Gleichheitsgrundsatz keine Unterschiede zwischen den Religionen und behandeln Christen, Juden und Muslime gleich‘“.
Wie es heißt, soll der Gesetzentwurf bis Jahresende vom Parlament verabschiedet werden und Anfang 2005 in Kraft treten.
Quelle: de.news.yahoo.com/040720/336/44ihc.html, de.news.yahoo.com/040720/3/44j4m.html
Kommentar des Islaminstitutes: Berlin ist das erste Bundesland, das nicht nur islamische Symbole aus dem öffentlichen Dienst verbannt, sondern generell alle religiösen Symbole verbannt, neben dem islamischen Kopftuch auch das christliche Kreuz und die jüdische Kippa. Berlin meint damit dem „Gleichheitsgrundsatz“ zu entsprechen, übersieht aber, daß man etwa das christliche Kreuz, die jüdische Kippa oder das islamische Kopftuch nicht ohne Weiteres miteinander vergleichen kann.
So steht etwa das islamische Kopftuch an und für sich nicht für ein „Symbol“ (wie etwa der Halbmond), sondern für das Befolgen eines religiösen Gebotes, wird aber allein von Frauen getragen und demonstriert damit die gegenüber den Männern ungleiche Behandlung von Frauen im Islam, während das eher symbolhafte christliche Kreuz sowohl von Männern als auch von Frauen getragen wird. Die Nonnentracht, oft als Gegenstück zum islamischen Kopftuch angeführt, ist dagegen kein „religiöses Symbol“, sondern eher eine (im christlichen Glauben nicht gebotene) „Berufskleidung“, und der Schleier einer Nonne weist nicht auf religiöse Vorschriften hin. Er wurde einst eingeführt, um die unverheirateten Nonnen in ihrem Dienst für Gott und Gemeinschaft den durch ihren Schleier als ehrbare Frauen ausgewiesenen Verheirateten gleichzustellen. Allenfalls das Brustkreuz einer Nonne stellt ein „religiöses Symbol“ dar, das ihren selbstlosen Diensteinsatz auch für die Gemeinschaft darstellt, wie das christliche Kreuz ohnehin daran erinnert, sich für andere einzusetzen und ihnen zu dienen, wie Jesus Christus sein Leben am Kreuz für andere einsetzte und hingab. Das Kreuz ist also ein Symbol der Hingabe.
Es ist auch anzufragen, ob durch das generelle Verbannen „religiöser Symbole“ nicht dem Atheismus ein Vorteil eingeräumt wird. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Staat aber nicht religionslos, sondern weltanschaulich neutral und Heimat sowohl für Religionslose wie auch für Religiöse.
In jedem Fall hat Berlin einen Weg vorgezeichnet, den wohl schließlich und endlich alle Bundesländer werden gehen müssen. Solange weithin alle „religiösen Symbole“ über einen Kamm geschert werden, kann diejenigen Länder, die bisher nur das islamische Kopftuch verbieten, dem „Gleichheitsgrundsatz“ nicht genügen. Eine allgemeine Verbannung „religiöser Symbole“ aus der Öffentlichkeit steht also zu erwarten. Damit aber repräsentiert der Staat nicht mehr weltanschaulich neutral die jeweilige Religiosität oder Nichtreligiosität seiner Bürger, sondern verordnet eine demonstrative Religionslosigkeit, die keine Entsprechung im deutschen Volk, dem Souverän des Staates, hat.
Die Einführung von „Kopftuchverboten“ in mehreren Bundesländern hat den Weg geebnet, das Religiöse allgemein aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Berlin hat an dieser Stelle lediglich zuerst die Konsequenz gezogen und die demonstrative „öffentliche Religionslosigkeit“ – und damit eine eher religionsfeindliche Spielart des Laizismus – gesetzlich verordnet.