Fatawa zu verschiedenen Fragen

Institut für Islamfragen

Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten? – Darf ein Muslim Ameisen töten? – Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu beurteilen?

Die folgenden Fatawa (Rechtsgutachten) wurden von Daniel Hecker zusammengestellt und aus dem Arabischen übersetzt.

Frage:

„Darf ein Muslim für einen nichtmuslimischen Arbeitsgeber arbeiten?“

Antwort von seiner Eminenz Scheich Khalid Bin Ali al-Mashikah:

„Wenn der Arbeitgeber Muslim ist, darf ein Muslim für ihn arbeiten, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber andere Angestellte hat, die keine Muslime sind. Wenn der Arbeitgeber aber kein Muslim ist, gelten zwei Regeln: 1. Ein gottloser Arbeitgeber [hier ist ein Nichtmuslim gemeint] könnte den muslimischen Arbeitnehmer für in seinen eigenen Dienst stellen wollen, z. B., um sich von dem Muslim die eigene Wohnung putzen zu lassen, die eigenen Kleider waschen zu lassen oder das eigene Essen kochen lassen. Dies führt zur Erniedrigung des Muslims. Deshalb darf er für den Gottlosen in diesem Fall nicht arbeiten. Allah sagt im Koran: ‚… Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben“ (Sure 4,141). 2. Der Dienst könnte auch so ausssehen, daß der angestellte Muslim keinen direkten Dienst für den gottlosen Arbeitsgeber leisten muss, z. B. als Schreiber oder Ingenieur. In diesem Fall darf er für den Gottlosen arbeiten.‘“

Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1018

Frage:

„Darf ein Muslim Ameisen töten?“

Antwort von seiner Eminenz Scheich Abdul Aziz Bin Abdullah al-Radjihi: Antwort:

„Nach der Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Ibn Maja und Abu Dawud hat Allahs Prophet uns verboten, vier Arten von Tieren zu töten: ‚Die Ameise, die Biene, den Wiedehopf und ‚al-Sard‘ (ein Raubvogel)‘. Nach der Überlieferung von Ahmad Ibn Hanbal, Abu Dawud und an-Nisa’i verbot uns Allahs Prophet auch, einen Frosch zu töten. Allah erlaubt uns, schädliche Tiere zu jeder Zeit zu töten. Nach der Überlieferung von Muslim sind die schädlichen Tiere: ‚Die Maus, der Sperber, die Schlange, der Skorpion und der aggressive Hund‘.“

Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=3427

Frage:

„Zur Ferienzeit fahren viele Reisende ins Ausland, heiraten dort und lassen sich nach Beendigung des Urlaubs wieder scheiden. Wie ist vom Islam her zu beurteilen?“

Antwort von seiner Eminenz Dr. Scheich Nasser Bin Sulaiman al-’Omar:

„Ein Muslim darf in die Länder der Gottlosen aus folgenden Gründen reisen: zur Propaganda für den Islam (arab. Da’wa), zur medizinischen Behandlung, zum Studium oder um Hilfe zu leisten. Außerhalb dieses Rahmens finde ich es unerwünscht für einen Muslim, in diese Länder zu reisen; manche islamischen Geistlichen verbieten es sogar. Die mit der Absicht der späteren Scheidung geschlossene Heirat kommt der “Genussehe” nahe [eine hauptsächlich von Schiiten praktizierte zeitlich begrenzte Ehe, für die die Frau eine Entlohnung erhält. Sunniten lehnen die Zeit- oder Genussehe überwiegend ab]. Deshalb darf ein Muslim nicht so handeln. Dies ist vom islamischen Standpunkt aus nicht erlaubt. Aber wenn ein Muslim solch eine Ehe schließen möchte, um keine Unzucht zu begehen, darf er es tun. Ein Muslim, der eine Frau mit der Absicht heiratet, sie später zu verstoßen, darf dies nur mit einer normalen Eheschließung tun. Sie darf von seiner Absicht zur späteren Scheidung nichts wissen. Er darf sie nicht darüber informieren, weder in direkter Form, noch angedeutet oder per Ehevertrag.“

Quelle: www.almoslim.net/rokn_elmy/show_question_main.cfm?id=1836

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.