In der Türkei wurde der Gesetzentwurf der regierenden AKP-Partei, der den Ehebruch als Strafdelikt ahnden sollte, zurückgenommen
(Institut für Islamfragen, 15.09.2004, mk) Die türkische Regierung hat dem Druck der Europäischen Union und der oppositionellen CHP-Partei nachgegeben und einen umstrittenen Gesetzentwurf zum neuen Strafrecht zurückgezogen, der außerehelichen Geschlechtsverkehr strafbar machen sollte. Mit diesem Rückzieher muss die konservativ-islamistische AKP zum dritten Mal zurückstecken. Zuvor waren eine Lockerung des Kopftuchverbots in öffentlichen Gebäuden und sein Vorstoß, allen Absolveten der Imam-Hatip-Schulen (Gymnasien zur Ausbildung von muslimischen Geistlichen) den Zugang zu den Universitäten zu öffnen, fehlgeschlagen.
Das Gesetzespaket, in dem der benannte Gesetzentwurf stand, wurde gerade deshalb geschnürt, damit die Türkei die letzten Hürden für den EU-Beitritt nehmen sollte. In dem Paket werden auch die Strafmilderungen für Morde an weiblichen Familienangehörigen aufgehoben, die um der Familienehre willen umgebracht werden. Die Meinungsfreiheit wird durch das Paket weiter geschützt und Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.
Wäre dieser Artikel verabschiedet worden, hätten zu allererst türkische Frauen darunter zu leiden und ein Beitritt zur EU wäre dadurch erschwert worden. Nachdem Ministerpräsident Erdogan zuerst eisern am Ehebruch-Passus festhielt – zum Schutz der Frauen, wie es hieß – ließ er nach erheblichem Druck von seinem Vorhaben ab.
Ganz so ungewöhnlich ist der Passus allerdings auch in Europa nicht, wo in Österreich der Seitensprung eines Ehepartners bis 1997 strafrechtlich verfolgt werden konnte.
Quelle: www.hurriyetim.com.tr/haber/0,,sid~1@w~1@nvid~468467,00.asp