Auch Kinder sollen von Klein auf beten und fasten
Vom saudischen Stammgremium für wissenschaftliche Forschung und Gutachten
(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005)
Frage:
Ein muslimisches Kind fragt, ob es als neunjähriger Junge auch beten, fasten und andere geistliche Pflichten erfüllen müsse.
Antwort:
Ein Muslim oder eine Muslima müssen die Pflichten des Islams verrichten, wenn sie geschlechtsreif sind. Das Gremium zitiert dazu aber die berühmte Überlieferung Muhammads:
„Befehlt euren Kindern zu beten, wenn sie sieben Jahre alt werden. Schlagt sie, falls sie dies nicht tun, wenn sie 10 Jahre alt werden. Trennt die Geschlechter im Bett.“
Quelle: www.fatwanet.net/Home/ViewFatwaDetails.asp