Kleidung, Wohnung und finanzielle Zuwendungen müssen gleich sein – die emotionale und sexuelle Zuwendung nicht
Von Dr. Muhammad Ra’fat ‚Uthman, Dozent für islamisches Gesetz an der al-Azhar Universität Kairo
(Institut für Islamfragen, dh, 22.06.2005)
Frage:
„Mein Mann hat eine zweite Frau geheiratet. Diese ist viel jünger als er, im Alter seiner Tochter. Er verbringt die meiste Zeit bei seiner neuen Frau, aber er gibt mir und unseren gemeinsamen Kindern genug Geld. Wie ist die Lage aus islamischer Sicht zu beurteilen? Ist das erlaubt?“
Antwort:
„Uthman vertritt die Auffasung, dass ein Muslime, der mehr als eine Ehefrau habe, seine Frauen gleich behandeln solle. Das heißt auch, mit beiden Frauen dieselbe Anzahl an Tagen bei ihnen zu verbringen. Außerdem solle der Mann jeder seiner Frauen genug Geld, Essen und Kleidung zur Verfügung stellen. Und er dürfe nicht eine seiner Frauen vor den anderen bevorzugen. Jedoch bestätigt Dr. ‚Uthman, die ‚geiche Behandlung‘ betreffe nicht den sexuellen und emotionalen Aspekt der Beziehung zwischen dem Ehemann und seinen Frauen. Diese Bereiche seien von der bindenden Regel der ‚gleichen Behandlung‘ ausgenommen. Kein Ehemann sei in der Lage, seine Frauen sexuell und emotional gleich zu behandeln. Diese ‚Tatsache‘ soll der Prophet des Islams, Muhammad, vorbildlich verdeutlicht haben. Dr. ‚Uthman zitiert Muhammads Frau ‚Aischa [die allgemein als Lieblingsfrau Muhammads betrachtet wird], die berichtet, Muhammd habe seine Frauen emotional und sexuell nicht gleich behandelt.“
[Kommentar: Nach den Vorgaben der Scharia muß ein Ehemann seine Ehefrauen gleich behandeln, und zwar in Bezug auf Unterhalt, Kleidung, Wohnung, jedoch nach Auffassung vieler Rechtsgelehrter auch in Bezug auf die Zeit, die der Ehemann gemeinsam mit seinen Frauen verbringt.]
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm