Tötung des „Abgefallenen“ ist eine „Bewahrung“ der Menschenrechte
Von dem Fatwagremium
(Institut für Islamfragen, dh, 21.07.2005)
Frage:
Ein Muslim fragt, wie der Islam die Frage der Hinrichtung sieht und ob die Tötung eines vom Islam abgefallenen Menschen als Hinrichtung betrachtet werden müsse.
Antwort:
„Der Islam hat die Hinrichtungsstrafe vorgeschrieben, um das Unheil gewisser Verbrechen zu verhindern. Der Abfall vom Islam fällt unter diese Art Verbrechen. … Ein Mensch gilt als vom Islam abgefallen, wenn er den Islam verlässt oder einen Teil des muslimischen Glaubens aufkündigt. Die Hinrichtung des Abgefallenen ist kein Verstoß gegen die Menschenrechte oder der Glaubensfreiheit. Ganz im Gegenteil, der Islam garantiert die Menschenrechte und die Glaubensfreiheit … . Die Tötung eines vom Islam Abgefallenen ist eine Bewahrung der Menschenrechte, denn der Abgefallene begeht ein gravierendes Verbrechen durch seinen Abfall von Allahs Religion. Allahs Religion ist das Beste für die Menschheit … . Allahs Prophet ist von Allah als Gnade für die Menschheit geschickt worden …“
Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php