Fatwa über die Rasur von Schnurbart und Bart

Institut für Islamfragen

Die Rasur des Bartes verstößt gegen die Anweisungen des Propheten Muhammad

Von Scheich Saleh Bin Fausan

(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005)

Frage:

Ein Muslim beschwert sich, sein Arbeitgeber habe von ihm verlangt, er müsse seinen Schnurbart und Bart rasieren, um die Arbeitsstelle zu behalten. Er fragt, wie er sich aus islamischer Sicht verhalten solle.

Antwort:

„… Sie dürfen Ihren Schnurbart rasieren. Ihren Bart dürfen Sie jedoch nicht abrasieren, da dies von Allahs Propheten Muhammad verboten wurde [in den Texten eines der anerkannten Überlieferer, in Sahih al-Bukhari Kapitel 56,7) … Sie müssen diesen Verstoß gegen Allahs Religion an einflussreiche Männer weiterleiten, so dass diese Person gezüchtigt werden kann …“

Quelle: www.fatwanet.net/Home/ViewFatwaDetails.asp

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