Fatwa über die Tätigkeit eines Muslims an einem nicht islamischen Zivilgericht

Institut für Islamfragen

Die Mitarbeit an solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit

Von dem muslimischen Geistlichen Abdur-Rahman al-Barrak

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2005)

Frage:

„Darf ein Muslim an einem Zivilgericht arbeiten, welches nicht nach islamischem Gesetz arbeitet?“

Antwort:

„Gerichte, die nicht nach dem Gesetz Allahs arbeiten, sind verwerflich (weil nicht islamisch). Infolge dessen verstoßen sie gegen Allahs Vorschriften … dies besagt der Koran in Sure 4,60. … Die Mitarbeit in solchen Gerichten gilt als Unterstützung der Ungerechtigkeit. … Verlassen Sie Ihre Arbeit an diesem Gericht, Allah wird Ihnen eine bessere Arbeitsstelle geben; selbst wenn die neue Arbeitsstelle schlechter bezahlt wird. … Bitten Sie Allah um Vergebung für Ihre bisherige Arbeit in diesem Gericht!“

Quelle: www.almoslim.com/rokn_elmy/show_question_main.cfm

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