Behandlungsmethoden können das Fasten ungültig machen
Vom Fatwakommitee Al-Azhar in Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)
Frage:
Ein Ehemann stellt folgende Anfrage: Seine Frau müsse sich alle 3 Tage von einem muslimischen Frauenarzt behandeln lassen. Die Behandlung finde im muslimischen Fastenmonat (Ramadan) statt. Die Behandlung beinhalte die Spülung und das Eincremen der Scheide. Macht diese Behandlungsmethode das Fasten seiner Frau ungültig?
Antwort:
Scheich Hassanain Muhammad Makhluf bestätigt, dass das Wasser und die Creme, die in der Behandlung benutzt werden, letztlich die inneren Organe der Ehefrau betreffen würden. Dieser Tatbestand macht ihr Fasten ungültig. Die Ehefrau müsse die Tage, an denen sie auf diese Weise behandelt wurde, später wieder fasten.
Quelle: www.alazhr.org/Ftawa/Default.asp