1. Prolog
Der öffentliche Gebetsruf von der Moschee zur Einleitung des fünfmaligen täglichen islamischen Gebetes ist in der islamischen Welt – meist per Lautsprecher, selten durch eine menschliche Stimme – eine Selbstverständlichkeit. In dem Maße, wie für die etwa 2,85 Millionen Muslime Deutschland Heimatland wird, werden in vielen Städten und Gemeinden von Moscheevereinen Anträge auf die Erlaubnis zum lautsprecherverstärkten öffentlichen Gebetsruf gestellt. Wer selbst zum Für und Wider eines islamischen Gebetsrufes per Lautsprecher Stellung nehmen möchte, sollte sich mit einigen grundlegenden Fakten zum Thema Gebetsruf vertraut machen.
2. Der sunnitische Gebetsruf
Der sunnitische Gebetsruf (also der für die etwa 90%ige Mehrheit der Muslime verbindliche) lautet folgendermaßen (die Nummerierung wurde nur der Übersichtlichkeit halber hinzugefügt):
- „Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten.
- Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah. Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah.
- Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs. Ich bezeuge, Muhammed ist der Gesandte Allahs.
- Auf zum Gebet! Auf zum Gebet! Auf zum Wohlergehen! Auf zum Wohlergehen!
- (Zur Morgendämmerung wird hinzugefügt: Das Gebet ist besser als der Schlaf.)
- Allah ist am größten. Allah ist am größten.
- Es gibt keinen Gott außer Allah.“
Dazu folgender Kommentar und der arabische Originalwortlaut:
- „Allah ist am größten (oder: Gott ist am größten). Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten.“ Arabisch: „Allahu akbar“ (4x wiederholt).
Kommentar: Es gibt rein grammatisch mindestens drei verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten: 1. „Allah ist (sehr) groß“, 2. „Allah ist größer“ (akbar ist die Steigerungsform des Adjektivs kabîr = groß, mächtig, muß aber nicht unbedingt als Steigerungsform übersetzt werden). 3. „Allah ist am größten“ (die Steigerungsform kann auch als Superlativ übersetzt werden).
Zwar wäre es durchaus legitim, „Allah“ mit „Gott“ zu übersetzen, da der arabische Begriff allah (eine Zusammenziehung aus arab. al-ilâh = der Gott, die Gottheit) wörtlich nichts anderes als „der Gott“ oder „die Gottheit“ bedeutet. Es stellt sich jedoch die Frage, was mit dieser Wendung „Gott ist am größten“ ursprünglich gemeint war. Muhammad, der Verkündiger des Islam (ca. 570-632 n. Chr.) – und um so mehr die ihm nachfolgenden Herrscher, die Kalifen der frühislamischen Geschichte – kamen ja durchaus mit Glaubensvorstellungen anderer religiöser Gruppen in Kontakt. Eine der frühesten Botschaften Muhammads „Es gibt nur einen einzigen Gott“ war nicht in den luftleeren Raum gesprochen. Vielmehr richtete sich diese Aussage konkret gegen Muhammads Zeitgenossen, die Anhänger des vorislamischen Polytheismus (Vielgötterglaubens) waren, sowie darüberhinaus gegen Juden und Christen. Muhammad war nämlich der Meinung, daß auch die Christen (mit der Dreieinigkeit) und die Juden (er glaubte, sie hätten Esra zum Sohn Gottes erklärt) mehrere Götter verehrten und damit – im Laufe der Zeit nach der Verkündigung der Botschaft Gottes an ihre Volksgruppen – zum Zeitpunkt des Auftretens Muhammads vom wahren Eingottglauben abgefallen waren.
Da sich der Islam als die einzige „wahre“ Religion versteht, als die Urreligion der Menschheit, die schon Adam verkündet wurde und in Ewigkeit bestehen wird, erhebt der Koran den Anspruch, Juden- und Christentum bzw. das Alte und Neue Testament dort zu korrigieren, wo sie „verfälscht“ worden sind und dem Koran widersprechen. Muhammad hat den Islam zu Beginn des 7. Jahrhunderts n. Chr. nicht in ein „atheistisches“ Umfeld hinein verkündet, sondern in der Auseinandersetzung mit seinen arabischen, christlichen und jüdischen Zeitgenossen.
Muhammad wandte sich mit seinen Verkündigungen ab ca. 610 n. Chr. besonders an die Juden und Christen seiner Zeit, die seinen Anspruch, der Gesandte Gottes zu sein, nach anfänglichem Zögern entschieden abgelehnt hatten. Diese Gruppen nahmen in Muhammads Augen eine Sonderstellung ein, weil sie schon früher eine Offenbarung Gottes empfangen hatten. Er nannte sie deshalb „Schrift-“ oder „Buchbesitzer“. An sie wandte sich Muhammad mit dem Anspruch, sie zu der unverfälschten Botschaft von dem einzigen, wahren, ewigen Gott zurückzurufen. Muhammad war der Ansicht, Juden und Christen besäßen ein falsches, verzerrtes Bild von Gott und hätten die wahre Uroffenbarung vergessen und beiseite getan, sonst hätten sie Muhammad als Prophet Gottes anerkannt, die Wahrheit der koranischen Botschaft erkannt und sich dem Islam zugewandt.
Aus diesen Gründen wäre die Übersetzung meiner Wahl zu Beginn des Gebetsrufes: „Allah ist am größten“, weil Muhammad sich als den abschließenden und in der Geschichte der Menschheit bedeutendsten Gesandten Gottes verstand, der den Glauben seiner jüdischen, christlichen und polytheistischen Zeitgenossen korrigierte. Die Muslime bezeichnet er als „die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist“, denn sie „gebieten, was recht ist, verbieten, was verwerflich ist, und glauben an Gott“ (Sure 3,110). Grammatisch gleichermaßen möglich wäre die Übersetzung: „Gott ist am größten“. Allerdings muß unbedingt erläutert werden, welches Gottesbild der Islam vermittelt und welche gravierenden Unterschiede sich zum Gott der Bibel ergeben.
Zwei deutschsprachige, willkürlich herausgegriffene islamische Gebetbücher für deutsche Muslime übersetzen den Beginn des islamischen Gebetsrufes ebenfalls mit „Allah ist am größten“1. Der Islam war von seinem Selbstverständnis von jeher eine Religion des Sieges und Triumphes. Darin liegt einer der Gründe, weshalb schon der Koran, aber noch viel weniger die spätere muslimische Theologie keinerlei Verständnis für den biblischen Glauben an die Kreuzgung Jesu aufbringen können. Ein geachteter Prophet Gottes – und als solchen betrachtet der Koran Jesus Christus – darf aus muslimischer Sicht keine Niederlage erdulden und mit Verbrechern gekreuzigt werden; er hat ein ehrenvolles Ende verdient. Da die Christenheit an ihrem Glauben von der Kreuzigung Jesu festgehalten hat, ist das Christentum aus muslimischer Sicht stets die „Religion der Niederlage“ gewesen und bis heute geblieben. Für muslimische Apologeten (Verteidiger ihres Glaubens) hat das heutige Christentum abgewirtschaftet. Die westliche Welt ist ihrer Auffassung nach für den Islam geradezu vorbereitet worden, und der Islam kann die Menschen zur wahren Gottesverehrung (= zur islamischen Gottesverehrung) zurückführen. Muslimische Beobachter erkennen viele der inneren Krisen des westlichen Christentums und verachten es häufig wegen der offensichtlichen Unmoral in der westlichen Welt. Darum hat die ursprüngliche Bedeutung des Gebetsrufes „Gott ist größer“ bis heute seine Gültigkeit behalten.
- „Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah.“ (oder: „Ich lege Zeugnis davon ab, daß es keinen Gott außer Allah gibt“) Arabisch: „ash-hadu allâ ilâha illâ llâh“ (2x wiederholt)
Kommentar: s. unter 3. - „Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs“. (oder: „Ich lege Zeugnis davon ab, daß Muhammad der Gesandte Gottes ist“). Arabisch: „ash-hadu anna Muhammada rasûlu llâh“ (2x wiederholt)
Kommentar: Dieses Glaubensbekenntnis („Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Gottes“), arabisch shahâda, nimmt im Islam einen wichtigen Platz ein. Im Gegensatz zu christlichen Glaubensbekenntnissen ist es für einen Muslim im Alltag allgegenwärtig: Er spricht es bei seinen täglichen fünf Gebeten vielfach aus, es wird von der Moschee über alle Stadtteile herabgerufen, und es wird auch im täglichen Leben vergleichsweise häufig gebraucht. Es hat um so größere Bedeutung, da außer diesem kurzen Bekenntnis kein für alle Muslime verbindliches Bekenntnis existiert, was mit den „großen“ Bekenntnissen der christlichen Kirchengeschichte (Nizänum usw.) vergleichbar wäre.
Das Glaubensbekenntnis stellt zugleich die erste Säule des Islam dar, und es immer wieder auszusprechen, ist die Pflicht jeden Muslims. Jeder, der es vor zwei Zeugen wiederholt, konvertiert damit zum Islam, weitere Bedingungen müssen nicht erfüllt werden. Dieses Bekenntnis ist so etwas wie ein „Ausweis“ für die Religionszugehörigkeit: Wenn ein Apostat (ein vom Islam zu einer anderen Religion Konvertierter) vor Gericht gestellt wird, um wegen seines Glaubensabfalls verurteilt zu werden, wird ihn der Richter vielleicht bitten, dieses Glaubensbekenntnis zu sprechen. Weigert er sich, gilt er als Abgefallener und seine Schuld als erwiesen. Die Todesstrafe kann über ihn verhängt werden. Wer allerdings bereut und zum Islam zurückkehren will, muß zunächst nur dieses Bekenntnis vor Zeugen aussprechen, um wieder als Muslim zu gelten, im späteren Verlauf muß er natürlich auch die übrigen vier Säulen des Islam einhalten: Gebet, Almosenspende, Fasten im Monat Ramadan, Wallfahrt nach Mekka.
Wer der Ansicht ist, daß der Glaube zwischen Christen und Muslime wegen beider Betonung der Allmacht und der Schöpferkraft Gottes übereinstimme, sollte sich darüber klar sein, daß für Muslime mit dem Bekenntnis zu Allah immer untrennbar das Bekenntnis zu Muhammad als dem Gesandten Gottes verbunden ist. Echter Dialog kann so gut wie für alle muslimischen Theologen erst dort beginnen, wo Christen sich uneingeschränkt zum Propheten Muhammad als dem Gesandten Gottes bekennen.
- „Kommt zum Gebet! (oder: „Auf zum Gebet!“) Kommt zum Gebet! Auf zum Heil! (oder: „Auf zum Wohlergehen!“) Auf zum Heil!“ Arabisch: „hayya ‚alâ s-salâh!“ (2x), „hayya ‚alâ l-falâh!“ (2x) Kommentar: Grundsätzliches zum Gebet s. unten
- Zur Morgendämmerung wird hinzugefügt: „Das Gebet ist besser (oder: vorzüglicher) als der Schlaf.“ Arabisch: „as-salâtu hairun min an-naum“. Kommentar: Grundsätzliches zum Gebet s. unten
- „Allah ist am größten. Allah ist am größten. Es gibt keinen Gott außer Allah.“ Arabisch und Kommentar: (s.o.)
3. Wurzeln des islamischen Gebetsrufes
Gerade beim islamischen Gebetsruf ist es wichtig, das Umfeld seiner Entstehung mit heranzuziehen, aus dem der Gebetsruf stammt, um den Gebetsruf nicht nur grammatisch und vom Vokabular her, sondern auch von seiner Bedeutung und Aussage möglichst umfassend zu verstehen.
Das rituelle Gebet stammt mit großer Wahrscheinlichkeit aus den „mittleren mekkanischen Jahren“ Muhammads,2 also etwa aus der Zeit 616/617 n. Chr. (Die Unsicherheit in der Datierung liegt darin begründet, daß die Texte des Korans mehrheitlich nicht exakt auf ein bestimmtes Datum festgelegt werden können.). In dieser Zeit hielt sich Muhammad noch in seiner Heimatstadt Mekka auf und hatte seit etwa 6 Jahren mit der Verkündigung des Islam begonnen. Noch hatte er nur sehr wenige Anhänger, dafür aber um so zahlreichere, teilweise einflußreiche und damit für ihn als Waise und familiär isolierte, fast schutzlose Person bedrohliche Gegner. Mit Sicherheit hat in der Frühzeit des Islam in Mekka, einer Stadt, die Muhammads Verkündigungen über Jahre feindlich und ablehnend gegenüberstand, kein öffentlicher Gebetsruf stattgefunden. Erst etwa zehn Jahre später, in den Jahren 626/627 n. Chr. soll das rituelle Gebet nach Muhammads Übersiedlung nach Medina „eine feste Einrichtung und für alle Muslime zu bestimmten Tageszeiten“ verpflichtend geworden sein.3 Zu dieser Zeit war Muhammad bereits seit einigen Jahren in Medina seßhaft. Er hatte dort nicht nur die erste muslimische Gemeinde gegründet, sondern sich auch politisch und militärisch vor allem gegen mehrere jüdische Gruppierungen durchgesetzt.
Nach Auffassung muslimischer Theologen heute gehört der Gebetsruf zum eigentlichen rituellen Gebet hinzu, nicht jedoch unbedingt der Gebetsruf per Lautsprecher. Der Gebetsruf ist bereits ein Bestandteil des Gebets und dafür eine notwendige Einleitung, wenn das Gebet „gültig“ sein soll, d.h., als eines der täglichen fünf Pflichtgebete gezählt werden soll. Das Gebet (arab. ‚salât‘) soll möglichst bald nach dem Gebetsruf folgen; dies gilt als „empfohlene“ Handlung.4 Der Gebetsruf muß also auf jeden Fall vor dem eigentlichen Gebet ergehen, nicht jedoch unbedingt per Lautsprecher. Findet das rituelle Gebet zu Hause statt – und das ist in jedem Fall der Großteil aller fünf täglichen Gebete, die Muslime weltweit sprechen, da eigentlich nur am Freitag der Moscheebesuch für Männer verpflichtend ist – kann der Gebetsruf zu Hause entsprechend in Zimmerlautstärke ausgeführt werden. Oder anders gesagt: Der Gebetsruf per Lautsprecher ist nach Auffassung muslimischer Theologen nicht notwendig, damit das Gebet korrekt gesprochen und die islamischen Vorschriften zum Gebet vollkommen erfüllt werden.
Heute gehört in der islamischen Welt zum fünfmal täglichen Gebet der vorherige Ruf (arab. adân) des Gebetsrufers (arab. mu‘addin, daher deutsch: Muezzin) vom Minarett der Moschee, der heute meist vom Tonband per Lautsprecher ausgerufen wird. Es gibt Überlieferungen (arab. hadîte), die diesen Brauch des Rufs zum Gebet auf Muhammad selbst (also Anfang des 7. Jahrhunderts n. Chr.) zurückführen.5
Muhammad „soll seine Anhänger gefragt haben, welche die beste Methode sei, die Zeit zum Gebet anzukündigen. Einige schlugen vor, eine Trompete zu benutzen, andere empfahlen, eine Glocke oder einen Gong zu verwenden … Dann erzählte ein Muslim, er habe einen Traum gehabt, in dem vom Dach der Moschee aus zum Gebet gerufen wurde…“6.
Das soll kurz nach der sogenannten „hijra“ geschehen sein, also etwa in den Jahren 622/623 n. Chr.7 So weit man heute den Quellen entnehmen kann, gingen zur Frühzeit des Islam öffentliche Ausrufer durch die Straßen, die die Muslime zum Gebet riefen. Dieser frühe Gebetsruf ist wohl sehr kurz gewesen, etwa: „Kommt zum Gebet“ (arab. as-salâta jâmi‘atan).8
4. Das islamische Pflichtgebet
„Islam“ bedeutet ja „Unterwerfung“ (unter Gott und seinen Willen) oder auch „Auslieferung“ an ihn. Das Gebet, zu dem von der Moschee aus gerufen wird, ist kein freiwilliges, spontanes Gebet, es ist auch kein liturgisches Gebet. Es ist das rituelle Pflichtgebet, das fünfmal am Tag gesprochen werden muß: vor Sonnenaufgang, nach dem Mittag, vor Sonnenuntergang, nach Sonnenuntergang und als Nachtgebet. Darüber hinaus kennt der Islam freiwillige Gebete, das sind entweder a) weitere rituelle Gebete zu bestimmten Anlässen: Sonnen- und Mondfinsternis, Gefahr, Dürre, Totengebete, Festtagsgebete usw., b) vorformulierte Gebete z. B. aus einer Gebetssammlung oder c) ganz freie Bitt- oder Dankgebete zu Allah.
Das rituelle Gebet hat im Islam große Bedeutung. Es ist eine der fünf Säulen des Islam und als solche unbedingt von jedem Muslim, ob Mann und Frau, jenseits der Pubertät täglich einzuhalten. „Das rituelle Gebet ist das Herzstück des Islam“.9 Es stellt die Verbindung des einzelnen Muslim zur weltweiten Gemeinschaft der Muslime (der umma), zu Gott und letztlich auch zum Propheten Muhammad her, denn auf ihn wird bei jedem Gebet Segen und Heil herabgefleht, da kein Muslim mit absoluter Sicherheit weiß, ob Muhammad selbst ins Paradies eingegangen ist.
Das rituelle Gebet, zu dem per Lautsprecher gerufen wird, ist nicht irgendein Gebet etwa über die Größe und Allmacht Gottes, das z. B. auch Christen mitsprechen könnten, sondern immer das nur von Muslimen gesprochene Pflichtgebet. Der entscheidende Faktor beim rituellen Gebet ist nicht der, daß das Gebet gesprochen wird, sondern, daß präzise der detailliert vorgeschriebene Ablauf des Gebets eingehalten wird.
Dieser Ablauf umfaßt nicht nur alle Worte des Betenden, sondern auch alle Bewegungen wie die insgesamt 17 Niederwerfungen auf Knie und Gesicht, die vorgeschriebene rituelle Reinheit und die dazugehörigen Waschungen vor dem Gebet, eine „Absichtserklärung“, ohne die das gesamte Gebet ungültig ist, die vorschriftsmäßige Bedeckung des Körpers, die Orientierung in Richtung auf Mekka, in die das Gebet gesprochen wird sowie in der Regel die Verwendung der arabischen Sprache sind streng vorgeschrieben. Jegliche Abweichung davon wie Essen, Sprechen, Gehen und überhaupt alles außer den genau vorgeschriebenen Handlungen machen das Gebet ungültig; es muß dann von Anfang wiederholt werden. Fromme Muslime sprechen häufig weitere Gebete, für den Fall, daß ihnen unwissentlich bei dem oben beschriebenen Ablauf ein Fehler unterlaufen ist.
Wird dieser alles nicht ganz genau eingehalten, ist das Gebet wertlos und nichtig (arab. bâtil), d. h., es zählt nicht zur Erfüllung der täglichen fünfmaligen Gebetspflicht und muß nachgeholt werden.
Der „Sinn des rituellen Gebets (besteht) … in der … Äußerung der völligen Demut und Hingabe Allâh gegenüber“10.
Betrachtet man diese detaillierten Vorschriften zur Durchführung des Gebetes, bleibt festzuhalten, daß zwar der Gebetsruf an sich, nicht aber eine Lautsprecherverstärkung vorgeschrieben sind. Mir ist kein islamischer Jurist oder Theologe bekannt, der aus der Tatsache, daß viele islamische Länder einen Lautsprecher zum Gebetsruf verwenden, eine Verpflichtung dazu ableitet. Im Gegenteil, der deutsche Muslim Salim Abdullah, der Leiter des Islam-Archiv in Soest, hat dies mit der Begründung abgelehnt, daß sich die erste muslimische Gemeinde gegen ein Instrument zum Gebetsruf und für die menschliche Stimme allein entschieden hat.11 Er nennt den Lautsprecherruf „Gequäke“. Auch der Großscheich der Kairoer al-Azhar-Universität in Kairo, der wohl bedeutendsten und mit ca. 90.000 Studenten größten islamischen Universität der Welt, Muhammad Sayed Tantawi, ruft seine Glaubensbrüder in Deutschland dazu auf, den Gebetsruf nur so leise erschallen zu lassen, daß er nur innerhalb der Moschee zu hören ist. Er betont gleichzeitig, daß das Pflichtgebet auch ohne Ruf per Lautsprecher vollgültig sei.12
5. Schlußfolgerungen
Beim Einsatz eines Lautsprechers geht es also nicht um die Frage, ob Muslime ihre Glaubenspflichten ungehindert erfüllen können oder nicht, denn niemand hindert sie in Deutschland daran. Wohl aber ist schon jetzt in einigen Städten Deutschlands dort die Tendenz zu einer ‚Ghettobildung‘ zu erkennen, wo der Gebetsruf z. T. mehrmals am Tag über Lautsprecher ergeht: nichtmuslimische Bürger ziehen aus diesen Stadtteilen fort, da sie sich als „Fremde“ im eigenen Land fühlen (so etwa geschehen in Siegen-Geisweid-Weidenau).13
Es geht nicht darum, mit der Ablehnung der Lautsprecherverstärkung Muslime „auszugrenzen“ oder Unfrieden zu stiften. Mit der gleichen Berechtigung könnte man fordern, Deutsche sollten an Moscheeversammlungen direkt teilnehmen oder islamische Gebräuche wie das Opferfest beachten, um „Frieden“ zu halten. Vielmehr geht es darum, daß das verfassungsmäßig garantierte Recht aller Bürger gewahrt bleiben muß, nicht an einer religiösen Handlung irgendeiner Religionsgemeinschaft teilnehmen zu müssen. Nach dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Artikel 140 („Recht der Religionsgemeinschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen“), ist auch heute Artikel 136,4 der Weimarer Verfassung vom 11.8.1919 Bestandteil des Grundgesetzes, und dieser besagt:
„Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme14 religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden“.
Das bedeutet, daß niemand als „Unruhestifter“ bezeichnet werden kann, der es ablehnt, an einer gottesdienstähnlichen Handlung einer anderen Religionsgemeinschaft täglich mehrmals teilzunehmen. Der Gebetsruf ist nämlich eine „religiöse Übung“ einer Religionsgemeinschaft: Er ist keineswegs (nur) eine „Einladung“ oder ein „Ruf“ wie die Kirchenglocken, sondern er formuliert und verkündet bereits einen grundlegenden Teil islamischer Dogmatik von der Einzigartigkeit Allahs und dem Prophetentum Muhammads. Er ist ein öffentliches Bekenntnis zum Islam und seiner Überlegenheit. Es geht jedoch nicht an, daß im christlichen Abendland gegen die bloße Existenz eines Kreuzes in einer Schule prozessiert werden kann, der islamische Gebetsruf per Lautsprecher jedoch unwidersprochen hingenommen werden muß.
Es geht bei der Forderung nach dem Gebetsruf per Lautsprecher deshalb auch nicht darum, daß Muslime erst durch den Einsatz des Lautsprechers das islamische Gesetz in Deutschland treu erfüllen können, denn es ist kein Lautsprecher notwendig, damit das Gebet gültig wird. Der lautsprecherverstärkte Gebetsruf berührt auch keine sonstige Bestimmung der islamischen Pflichtenlehre.
Die größte Bedeutung hat der lautsprecherverstärkte Gebetsruf dagegen als Mittel der Verkündigung des Islam: Klassischerweise teilt der Islam die ganze Welt in zwei Bereiche ein, nämlich in einen Bereich, in dem der Islam schon Staatsreligion ist und die islamische Ordnung aufgerichtet ist; dies ist das „Haus des Islam“ (arab. dâr al-islâm). Im „Haus des Krieges“ (dâr al-harb) gilt das islamische Recht noch nicht. Das Bestreben, zumindest von politisch aktiven muslimischen Gruppierungen, von welchen sich etliche in Moscheevereinen organisieren, geht nun dahin, im „Haus des Krieges“ die islamische Ordnung aufzurichten. Das geschieht nicht unbedingt auf militärischem Wege, sondern durchaus auf friedlichem Weg, mit Hilfe einer Durchdringung der Gesellschaft mit dem Islam und seinen Werten, denn der Islam versteht sich ja als umfassendes System, das nicht nur die Religion eines Menschen bestimmt, sondern seine familiären und sozialen Beziehungen ebenso regelt wie Leitlinien für Politik und Wirtschaft gibt.
Bei der Forderung nach dem Gebetsruf per Lautsprecher geht es deshalb vor allem darum, dem Islam öffentlich Gehör zu verschaffen, ja seine Ausbreitung zu demonstrieren, den aus muslimischer Sicht einzig wahren Gott und seinen Propheten Muhammad auszurufen, sowie den Glauben an Allah öffentlich zu proklamieren. Der Gebetsruf hat also nicht nur eine religiöse, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Komponente. Er ist ein Mittel islamischer Propaganda.
Zu dieser Proklamation gehört auch, wenn muslimische Organisationen versuchen, die Baugenehmigung für ein möglichst hohes Minarett zu erhalten, das nach Möglichkeit alle umliegenden Gebäude der Stadt überragen sollte. Auch für das Minarett gilt dasselbe wie für den lautsprecherverstärkten Gebetsruf: Es ist nach Ansicht muslimischer Theologen selbst nicht notwendig, um die Moschee zu einem Ort vollgültiger Gottesanbetung zu machen, sondern vielmehr ein Schmuckelement, sowie ein Instrument der Machtdemonstration des Islam. Die international renommierte Islamwissenschaftlerin Annemarie Schimmel formuliert das folgendermaßen:
„Das Minarett … wird manchmal als eine Art Siegesturm aufgefaßt, als das sichtbare Zeichen der Gegenwart des Islam in einem neu eroberten Gebiet“15.
Der Islam als Sieges- und Herrscherreligion wird durch die Lautsprecherverkündigung öffentlich demonstriert. Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß es Christen dagegen überall in der islamischen Welt verwehrt wird, ihren Glauben in gleicher Weise öffentlich zu leben, Kirchenglocken zu läuten, sowie unter Muslimen ihren Glauben bekannt zu machen.
Wer seine quasi erzwungene Teilnahme an einem islamischen Gottesdienst in einem nichtmuslimischen Land ablehnt, sollte sich nicht in die Ecke von „Fundamentalisten“, „Ignoranten“ oder „Unruhestiftern“ stellen lassen, der friedliche Muslime an der Ausübung ihres Glaubens hindert. Islamische Mission richtet sich weniger auf die Bekehrung einzelner Deutscher zum Islam, obwohl dies ein erwünschter Nebeneffekt ist. Islamische Mission hat vielmehr die Durchdringung der Gesellschaft mit dem Islam, die Beeinflussung staatlicher und halbstaatlicher Stellen im Auge, mit dem Ziel, die islamische Ordnung, ja in Zukunft einmal auch hier das islamische Gesetz (arab. shari‘a) aufzurichten.
Ahmad v. Denffer. Wallfahrt nach Mekka. Das Wichtigste über umra und hadsch. Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München Nr. 15, München 1987, z. B. S. 17; Das islamische Gebetbuch, zusammengestellt von Tariq Habib Guddat. Frankfurt: Verlag Der Islam, o. J., z. B. S. 33. ↩
W. Montgomery Watt; Alford T. Welch. Der Islam I. Mohammed und die Frühzeit, Islamisches Recht, Religiöses Leben. Die Religionen der Menschheit. Bd. 25,1. W. Kohlhammer: Stuttgart, 1980, S. 264. ↩
Ebd. S. 264/265. ↩
Eine ‚empfohlene‘ Handlung ist nach islamischer Rechtsauffasung nicht direkt vom islamischen Gesetz geboten, gilt aber als bester Weg, eine bestimmte Handlung durchzuführen. ↩
Watt, Welch, Der Islam I, a. a. O., S. 278. ↩
Ebd. ↩
‚hijra‘ ist die fluchtartige Auswanderung der ersten Muslime von Mekka nach Medina im Jahr 622 n. Chr., da Muhammad und seine Anhänger in Mekka ernsthaft bedroht wurden. Die hijra ist das Jahr 0 der islamischen Zeitrechnung. ↩
Watt, Welch, Der Islam I, a. a. O., S. 278. ↩
„Ritual prayer is the heart of Islam“. G. Monnot, salât, in: Encyclopaedia of Islam, vol. 8, Leiden: E. J. Brill, 1995, S. 932. ↩
Abdoljavad Falaturi. Gebet. in: Klaus Kreiser, Rotraud Wielandt (Hg.), Lexikon der Islamischen Welt, Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, 1992, S. 109-111, hier S. 109. ↩
So nach einem Bericht in: Der Weg 6/1997, S. 3. ↩
Quelle: Orientierung 3/97, S. 22. ↩
Quelle: Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium Westfalen-Lippe, Regionale Informationen Nr. 68, März 1997, S. 48. ↩
Zitiert nach: Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, hg. von der Bundeszentrale für Politische Bildung: Bonn, 1995, S. 84. ↩
Annemarie Schimmel, Die Zeichen Gottes. Die Religiöse Welt des Islam. C.H. Beck: München, 1995, S. 83. ↩