Das religiöse und familiäre, aber auch das öffentlich-gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird von den Bestimmungen des Korans, der Tradition (islamischen Überlieferung) und den Auslegungen, vor allem der vier sunnitischen Rechtsschulen, bestimmt.
In islamischen Ländern wird der gesellschaftliche Raum gewissermaßen in einen öffentlichen, einen halböffentlichen und einen privaten Bereich unterteilt. In der Vergangenheit waren die Bereiche von Männern und Frauen weitaus stärker voneinander getrennt als heute, wo diese Entwicklung rückläufig ist. Die Männer beherrschten gänzlich den öffentlichen Raum – Straßen, Geschäfte, Ämter, öffentliche Einrichtungen, Cafés, Moscheen – während den Frauen der Privatbereich des Hauses vorbehalten, ja vorgeschrieben war. Als halböffentlichen Raum könnte man den bei traditioneller Bauweise nach innen gerichteten und nach außen abgeschlossenen Innenhof, die Nachbarschaft, und die Gasse und kleineren Straßen in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses bis an die Grenzen des Wohnviertels bezeichnen. In diesem halböffentlichen Bereich sind die einzelnen Familien miteinander bekannt und bilden eine Art Gemeinschaft. Auch in diesem Bereich können sich Frauen im traditionellen Umfeld bewegen, jedoch vor allem „zielgerichtet“, d.h., mit bestimmten Absichten, wie z.B. einen Besuch zu machen, Wäsche zu waschen oder notfalls Besorgungen zu erledigen. Mittlerweile bewegen sich mehr und mehr Frauen auch im öffentlichen Bereich vor allen in den großen Städten, sind auf der Straße anzutreffen oder als Cafébesucherin und in größeren Zahlen als Studentin oder Arbeitnehmerin und -geberin nicht mehr auf den häuslichen Bereich begrenzt. Islamisten sehen die traditionelle islamische Gesellschaftsordnung durch solche Entwicklungen bedroht.