Islamische Verhaltensanweisung zum Fastenmonat in der Türkei

Institut für Islamfragen

Viele Einzelbestimmungen sind während des Ramadan zu beachten

(Institut für Islamfragen, mk, 18.10.2005) Ahmed Sahin berät Muslime mit konkreten Fragen zum Ramadan in der türkischen Tageszeitung „Zaman“. Nach seinen Aussagen wird das Fasten (nur tagsüber) nicht ungültig, wenn man beim Zahnarzt eine Füllung machen oder einen Zahn ziehen lässt, weil Flüssigkeit nicht durch die Speiseröhre aufgenommen wird. Wenn jedoch eine Betäubungsspitze gegeben wird und das Zahn- und Backenfleisch anschwillt, ist das Fasten ungültig und muss nach dem Fastenmonat nachgeholt werden. Deshalb sollen solche Zahnbehandlungen nachts, nach dem Fastenbrechen durchgeführt werden. Augen- und Ohrentropfen haben demnach keine Auswirkungen auf das Fasten, jedoch Nasentropfen schon, weil die Nase mit der Speiseröhre und dem Magen verbunden sei.

Eine Frau, die ihre Regelblutung erwartet, solle trotzdem mit dem Fasten beginnen und wenn sie auftritt, sofort unterbrechen, selbst wenn es kurz vor Ende des Tages geschieht. Auf die Frage, ob eine Frau eine Regelblutung unterdrückende Arznei nehmen darf, gibt Sahin zu verstehen, dass das durchaus möglich ist, aber nicht jede Frau diese Arznei gut verträgt. Am besten sei es den natürlichen Dingen den Lauf zu lassen und zu gegebener Zeit das Fasten zu unterbrechen.

Wer Lippenstift benutzt und Teile davon zufällig durch die Speiseröhre aufnimmt, macht sein Fasten vor Gott ungültig, so Sahin. Falls das nicht geschehe, seien Make-up, Lippen- und Wimperntusche kein Problem. Wenn diese Farbe allerdings so wasserdicht und flächendeckend aufgetragen werde, dass kein Wasser mehr die darunter liegenden Hautschichten berühre, können die für das rituelle Gebet nötigen Waschungen nicht als gültig angesehen werden. Henna-Farbe dagegen sei wasserdurchlässig und ohne Schwierigkeiten anzuwenden.
Asthmamedikamente durch Inhalator würden das Fasten nicht ungültig machen, da sie nicht durch die Speiseröhre ins Innere gelangen und nicht zum Wasserausgleich dienten.

Quelle: zaman.com.tr

Kommentar: Diese Anweisungen stammen aus dem hanafitischen türkischen Islam (einer der vier sunnitischen anerkannten Rechtsschulen) und werden in verschiedenen islamischen Ländern unterschiedlich gehandhabt.