Jenseits und Paradies

Institut für Islamfragen

Der Koran betont, dass die, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die „Gerechten“ (52,17), nach ihrem Tod ins Paradies, in die „Gärten der Wonne“ (56,26), eingehen werden. In zahlreichen Versen verlangt der Koran von Männern ebenso wie von Frauen den Glauben an Gott und die Einhaltung der Glaubenspflichten wie das tägliche Gebet, das Fasten im Ramadan oder die Spende von Almosen. So gibt es einerseits keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass Frauen nach islamischer Auffassung nicht ins Paradies eingehen könnten (9,72), zumal der Koran von Männern und Frauen („Gattinnen“) (36,56) im Paradies spricht (13,23).

Andererseits verheißt der Koran nicht nur in allgemeiner Weise den Bewohnern des Paradieses Genüsse wie Wein, Fleisch, Früchte, Milch, Ruhekissen und Kleidung aus Seide und Brokat (55,68; 47,15; 35,33), sondern auch „großäugige Huris“ (44,54), unberührte Jungfrauen (55,56) und »ewig junge Knaben« (47,15), die die Gläubigen bedienen werden:

„Die Gottesfürchtigen (dagegen) haben (großes) Glück zu erwarten, Gärten und Weinstöcke, gleichaltrige (Huris) mit schwellenden Brüsten und einen Becher (mit Wein) gefüllt“ (78,31-34).

„Denen aber; die den Stand ihres Herrn fürchten, werden Gärten zuteil… Darin befinden sich, die Augen (sittsam) niedergeschlagen, weibliche Wesen, die vor ihnen weder Mensch noch Dschinn entjungfert hat … Sie sind (so strahlend schön), als wenn sie (aus) Hyazinth und Korallen wären“ (55;46,56,58).

Hinzu kommt, dass die islamische Überlieferung an mehreren Stellen berichtet, dass die Mehrzahl der Höllenbewohner Frauen seien:

„Der Gesandte Gottes ging einmal zum Gebet … und traf einige Frauen. Er sagte: ‚O ihr Frauen! Gebt Almosen, denn ich habe erkannt, daß die Mehrzahl der Höllenbewohner ihr (Frauen) seid.‘ Die Frauen fragten: ‚Warum ist das der Fall, Gesandter Gottes?‘ Er antwortete. ‚Ihr sprecht häufig Verwünschungen aus, und ihr seid undankbar gegen eure Ehemänner. Ich kenne niemand, der von seiner Intelligenz her und seiner Religionsausübung noch unzulänglicher wäre als ihr (ihr seid die Schwächsten von eurer Intelligenz und Religionsausübung her). Ein bedächtiger, empfindsamer Mann kann von einer Frau leicht in die Irre geführt werden.‘ Die Frauen fragten: ‚O Gesandter Gottes! Warum ist unsere Intelligenz und Religionsausübung so unzulänglich?‘ Er antwortete: ‚Liegt nicht der Beweis darin, daß das Zeugnis zweier Frauen das eines Mannes aufwiegt?‘ Sie bejahten. Er sprach: ‚Darin wird euer Mangel in der Intelligenz deutlich. Und stimmt es etwa nicht: Eine Frau kann während ihrer Menstruation weder beten noch fasten?‘ Die Frauen bejahten. Er fuhr fort: ‚Daraus wird eure unzulängliche Religionsausübung sichtbar.‘“ [siehe The Book of Menses in: Sahih al-Bukhari Arabic-English, Vol. 1, hg. von Dr. Muhammad Muhsin Khan. Kitab Bhavan: New Delhi, 1984, S. 179-180]

Manche Musliminnen sind daher der Auffassung, dass sie weniger Hoffnung auf den Eingang ins Paradies besitzen als Männer, zumal sie sich in ihrer Religionsausübung häufigen Einschränkungen unterworfen sehen aufgrund des Verbots des Fastens, Betens, Koranstudiums und Moscheebesuchs während der Menstruation und des Wochenbettes, aufgrund der teilweise kaum vorhandenen finanziellen Mittel zur eigenen Almosenspende oder zur Wallfahrt nach Mekka sowie der lückenhaften Kenntnis des detailliert vorgeschriebenen arabischen Gebetes.