Toleranz nur unter dem islamischen Gesetz?
B O N N (24. November 2005) – Die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 5. August 1990 stellt alle Menschenrechte explizit unter den Vorbehalt der Übereinstimmung mit dem islamischen Gesetz. Darauf macht das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz anlässlich des Jahrestages der UNO-Erklärung gegen religiöse Intoleranz aufmerksam. Toleranz gegenüber Menschen und ihren Verhaltensweisen und Meinungen ist für viele Muslime nur im Rahmen der Scharia denkbar. Ein Konvertit beispielsweise, der vom Islam zum Christentum übertritt, verliert nach der Scharia das Recht auf Leben. Faktisch wird er aufgrund seiner neuen Religion oder Überzeugung diskriminiert.
Kopfsteuer als Preis für den Unglauben
In vielen islamischen Ländern leben Christen zum Teil bis heute als Bürger zweiter Klasse. Der im Koran festgelegte „Dhimmi“- (Untergebenen-) Status der jüdischen und christlichen Gruppen war lange Zeit mit einer Kopfsteuer als Preis für den eigenen Unglauben verbunden. Nach islamischen Eroberungen wurde auf diese Weise entweder die Zahl der Muslime oder das staatliche Einkommen erhöht. Bis heute haben Christen in islamischen Ländern erhebliche rechtliche Benachteiligungen hinzunehmen. Viele strafrechtliche Vorschriften leiten sich aus dem islamischen Gesetz ab. Öffentliche Glaubenbekenntnisse und Mission ist in den meisten islamischen Ländern verboten und wird wie in jüngster Zeit in Indonesien mit empfindlichen Gefängnisstrafen geahndet.
Toleranzfrage: Gleicher Begriff, aber unterschiedlicher Inhalte
In der Toleranzfrage würden Muslime und Christen zwar dieselben Begriffe verwenden, aber unterschiedliche Inhalte meinen, erklärte die Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen kürzlich. Muslime verständen unter ihrer Toleranz vor allem die Anerkennung Jesu als großen Propheten und Vorläufer Mohammeds sowie die koranische Anerkennung des Alten und Neuen Testaments als Offenbarungen Gottes. Christen wird dagegen Intoleranz vorgeworfen, sofern sie sowohl den Koran als auch Mohammed ablehnen. Ausgeblendet wird dabei oft, dass der Koran zentrale christliche Glaubensgrundsätze wie die Gottessohnschaft und den stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi strikt ablehnt und den Christen an etlichen Stellen Gotteslästerung und Verfälschung der göttlichen Offenbarung vorwirft. Während Jesus in der Bergpredigt seine Jünger zur Feindesliebe aufruft, befiehlt Mohammed insbesondere gegen Ende seines Lebens der muslimischen Gemeinde, den Kampf gegen die Ungläubigen zu führen.