Türkei: Strafermäßigung für unerlaubte Korankurse

Institut für Islamfragen

Türkisches Parlament beschließt ermäßigte Strafen für gesetzwidrige Korankurse

(Institut für Islamfragen, mk, 22.06.2005) Die türkische Regierungspartei AK von Ministerpräsident Erdogan beschloss nach einigen innerparteilichen und außerparteilichen Auseinandersetzungen mit der CHP-Oppositionspartei eine Herabsetzung des Strafmaßes für Personen, die unangemeldete und vom Staat nicht kontrollierte Korankurse anbieten. Das Strafmaß wurde von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Bei einem Strafmaß bis zu einem Jahr kann eine Strafe jedoch in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Außerdem bemühe sich Erdogan um die Ermäßigung der Geldstrafe für seinen politischen Ziehvater, Necmettin Erbakan, die sich auf etwa 5,6 Millionen Euro beläuft.

Quelle: www.hurriyetim.com.tr/haber/0,,sid~1@w~1@nvid~583039,00.asp

Kommentar: Erdogan versucht mit der Strafermäßigung seinen Wählern und nicht durch das staatliche Religionsministerium kontrollierten Freunden ein Geschenk zu machen. Er möchte den reinen Islam verbreiten lassen, der nicht vom Religionsministerium vertreten wird und bemüht sich um eine langsame Loslösung des Islam von der staatlichen Kontrolle. Die islamischen Sondergruppen, Orden und Splittergruppen, die eine Islamisierung der türkischen Bevölkerung vorantreiben, werden Nutznießer sein.