Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern

Institut für Islamfragen

Muslime dürfen sich nur in muslimischen Ländern aufhalten

Von einflussreichen muslimischen Geistlichen

(Institut für Islamfragen, dh, 31.07.2006)

Frage:

Dürfen Muslime in ein nicht-muslimisches Land reisen oder dort leben?

Antwort:

Auf der unten angegebenen Internetseite wurde am 17. Juli eine Sammlung von Rechtsgutachten einflussreicher muslimischer Geistlicher zu dieser Frage veröffentlicht. Alle diese Rechtsgutachten verbieten einem Muslim den Aufenthalt in einem ‚gottlosen“ (nicht-muslimischen) Land, selbst wenn der Grund des Aufenthalts das Studium, Tourismus oder ähnliches ist. Ein Muslim, der sich in einem „gottlosen“ Land befinde, müsse seinen Aufenthalt dort sofort unterbrechen und in ein muslimisches Land reisen oder auswandern.

Quelle: http://alsaha.fares.net/sahat?128@65.MPq4esvwH6k.0@.2cc12e90

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.