Fatwa über den Gebrauch von Schwert und Gewehr

Institut für Islamfragen

Beides ist im Kampf gegen die Gottlosen erlaubt

Von Scheich Abdullah bin Abdur-Rahman bin Jabrin, einem ehemaligen Dozenten des Instituts für islamische „Propaganda“ (arab. imam ad-da’wa) in Saudi-Arabien, einem Dozenten der islamischen Universität von König Fahd und berühmten Prediger in Moscheen

(Institut für Islamfragen, dh, 6.11.2006)

Frage:

„Darf man ein Gewehr anstelle eines Schwertes verwenden, um jemanden hinzurichten? Ist dies Verstümmelung? Darf man ein Gewehr benutzen, um die gottlosen Häftlinge zu töten?“

Antwort:

„Es könnte sein, das man durch ein Gewehr schneller stirbt als durch ein Schwert. Dies wird dann nicht als Verstümmelung angesehen. Nichts verbietet die Anwendung eines Gewehres, um damit gegen die Gottlosen zu kämpfen und um gottlose Häftlinge zu töten, falls dies erlaubt wird [also die Todesstrafe gegen sie verhängt wird].“

Quelle: www.ibn-jebreen.com:9090/controller?action=FatwaView&fid=3059

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