Solange die Absicht zur Trennung geheim bleibt, ist eine Heirat auf Zeit erlaubt
Von Scheich Abdul Aziz Ibn Baz, dem vor wenigen Jahren verstorbenen Vorsitzenden des Rechtsgutachtergremiums in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 13.09.2006)
Frage:
„Über eine Kassette habe ich von einem Rechtsgutachten gehört, das einem Mann erlaubt, eine Frau im Ausland zu heiraten, wenn der Mann im Geheimen vor hat, sich von dieser Frau später zu trennen, eventuell nach Beendigung seines Studiums oder Kurses. Was ist der Unterschied zwischen dieser Ehe und der ‚Genussehe‘? [Einer vorwiegend von Schiiten praktizierten und von den meisten Sunniten verurteilten Zeitehe mit Entlohnung der Ehefrau] Und wie ist die Situation, falls die Frau ein Kind bekommt? Darf der Mann die Frau in diesem Fall mit ihrem Kind verlassen?“
Antwort:
„Ja, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, die Frau zum späteren Zeitpunkt zu verstoßen, heiraten darf. Dies ist erlaubt, falls diese Absicht nur dem Ehewilligen bekannt ist. Wenn jemand im Ausland heiratet und nach der Beendigung des Studiums seine Frau verlassen möchte, darf er dies tun. Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich darüber einig. Hauptsache ist, dass die Absicht (der Trennung) nur dem Ehemann und Allah bekannt ist. Bei der ‚Genussehe‘ wird die Dauer der Ehe bei der Eheschließung festgelegt, z.B. auf einen oder zwei Monate, ein Jahr oder länger. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ehe als beendet. Dies ist die nicht erlaubte ‚Genussehe‘. Wenn er (der Ehemann) jedoch islamisch heiratet und im Herzen (im Geheimen) beabsichtigt, die Frau später zu verstoßen, nachdem sein Aufenthalt in diesem (ausländischen) Land beendet ist, nimmt er keinen Schaden.“
Quelle: www.ibnbaz.org.sa/index.php