Die Religionszugehörigkeit der Kinder bestimmt ausschließlich der muslimische Ehemann
Von Scheich Dr. Nassr Farid Wasil, Dozent für islamisches Recht und ehemaliger erster Rechtsgutachter Ägyptens
(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2006)
Frage:
„Mein Bruder hat eine nichtmuslimische Europäerin geheiratet. Ich möchte wissen, welche Rechte eine nichtmuslimische Ehefrau im Islam hat.“
Antwort:
Wasil verkündet, eine nichtmuslimische Ehefrau wie z.B. eine Jüdin oder Christin hätten die gleichen Rechte wie muslimische Ehefrauen. Ausnahme sei jedoch:
„Sie darf ihre Kinder nicht religiös prägen (beeinflussen). Sie darf nicht versuchen, ihre Kinder von ihrer Religion zu begeistern oder sie davon zu überzeugen. Sie darf ihre Kinder nicht zu ihrem Gebetshaus (z.B. einer Kirche) mitnehmen. Sie darf nicht zulassen, dass sie ihre Religion praktizieren. Sie darf nicht fragen: ‚Wieso darf mein muslimischer Ehemann unseren Kindern seine Religion (den Islam) beibringen, während ich ihnen meine Religion nicht beibringen darf?‘ Der Grund (dieses Verbotes) liegt darin, dass die Kinder die Religion ihres Vaters übernehmen.
Falls der muslimische Ehemann bemerkt, dass die religiösen Praktiken seiner Ehefrau seine Kinder prägen, muss er sie auffordern, diese Handlungen fernab ihrer Kinder auszuüben.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm