Wiederheirat ist nur möglich bei vorher vollzogener Ehe mit einem zweiten Ehemann
Von Scheich ‚Atiya Saqr, dem ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsgutachtergremiums der al-Azhar Moschee in Kairo
(Institut für Islamfragen, dh, 03.04.2006)
Frage:
„Ein Mann starb, bevor er mit seiner (von ihrem ehemaligen Ehemann) endgültig verstoßenen Frau Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Darf diese Frau in diesem Fall ihren ehemaligen Ehemann wieder heiraten?“
Antwort:
„Saqr berichtet, dass der Prophet des Islam, Muhammad, zu einem ähnlichen Fall befragt wurde. Eine Frau, die von ihrem Ehemann endgültig verstoßen wurde, heiratete einen anderen Mann, ohne Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Allahs Prophet sagte dazu: ‚Sie darf ihren ehemaligen Ehemann erst heiraten, wenn ihr neuer Ehemann mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt hat‘. Dies zeigt [so der Dozent], dass eine endgültig verstoßene Frau ihren ehemaligen Ehemann nicht wieder heiraten darf, wenn ihr neuer Ehemann stirbt, bevor er mit ihr Geschlechtverkehr gehabt hat.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
Kommentar: Der beschriebene Fall wird von der islamischen Rechtswissenschaft mehrfach aufgegriffen: Eine Frau, die von ihrem Mann verstoßen wird, kann denselben Mann erst wieder heiraten – sofern der frühere Ehemann die Scheidung bereut und seine Frau zurückholen möchte – wenn sie inzwischen mit einem anderen Mann verheiratet war und diese Ehe auch vollzogen wurde. Um das zu umgehen, werden vielfach Scheinehen auf dem Papier geschlossen; die Scharia verlangt jedoch ausdrücklich den ehelichen Verkehr für diese „Zwischenehe“, um die erneute Ehe mit dem ersten Ehemann legal zu machen. Hier wird deutlich, wie in einem solchen Fall über den Kopf der Frau hinweg gehandelt wird, als wenn es sich um eine Sache handelte: Die Frau kann weder ihre erste Verstoßung verhindern, noch ihre zweite „Ehe“ mit einem anderen Kandidaten, die für sie arrangiert wird, noch die erneute Eheschließung mit ihrem ersten Mann. Sie muß sich mit dem arrangieren, was für sie beschlossen wird.