Schminken ist Sünde und muss vergeben werden
Vom Rechtsgutachtergremium der al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 29.08.2006)
Frage:
„Wie ist es aus islamischer Sicht zu beurteilen, wenn eine Muslima sich verschleiert, aber auch schminkt? Sind ihr Beten und Fasten gültig?“
Antwort:
„Die Verschleierung ist eine vorgeschriebene Pflicht. Er (der Schleier) muss den ganzen Körper bedecken und darf nicht durchsichtig sein. Das Gesicht darf unverschleiert bleiben, wenn es nicht hübsch und anziehend ist. Ansonsten muss das Gesicht ebenfalls verschleiert werden. Die Hände dürfen unverschleiert bleiben … . Das Gesicht darf nicht geschminkt werden.“
„Wer das Unerlaubte begeht, sündigt. Falls die Frau betet oder die Pilgerfahrt verrichtet und diese ihr als [im rechtlichen Sinne] ‚gültig‘ angerechnet werden, kann Allah ihr ihre Sünden vergeben … . Aber wer kann wissen, ob ihr Beten und die Pilgerfahrt [überhaupt] gültig (von Allah akzeptiert) sind?“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm