Saudi-Arabien: Studentin soll wegen Hundebesitz von der Universität ein Semester ausgeschlossen worden sein

Institut für Islamfragen

Hunde gelten als unheilige Tiere

(Institut für Islamfragen, dh, 26.10.2006) Eine saudische Studentin soll vor kurzem den Wachhund ihrer Familie mit auf das Universitätsgelände der Mädchenuniversität in Riad genommen haben. Als eine Dozentin den Hund sah, soll sie empört gewesen sein und habe die Hundebesitzerin beschimpft.

Als die Studentin um „Respekt für ihr Fasten“ gebeten habe, habe die Dozentin Sicherheitskräfte gerufen, die die Studentin in einen Raum mitnahmen, um sie dort zu verhören und nach Gründen zu forschen, warum der Hund mitgenommen worden sei. Infolge dieser Aktion entschied die Universitätsleitung, die Studentin für ein Semester von der Uni auszuschließen.

Quelle: www.alsaha.fares.net/sahat?128@109.r5lIgRauIbw.0@.2cc193e9

Kommentar: Der Hund gilt in muslimischen Ländern als ein unheiliges, unreines Tier. Sehr selten besitzen Muslime Hunde in ihren Wohnungen, als Wachhunde werden sie bisweilen eingesetzt. Verwilderte Hunde auf öffentlichen Straßen werden nicht selten mit Steinen beworfen.

Der Prophet des Islam, Muhammad, sagte in der Überlieferung, eine Frau sei ins Paradies eingegangen, weil sie einem durstigen Hund Wasser gegeben habe. An anderer Stelle betont Muhammad, eine Wohnung, in der sich ein Hund befinde, werde nicht von Engeln besucht. Ein Teller, aus dem ein Hund gefressen oder getrunken habe, könne erst nach siebenmaliger Waschung wieder benutzt werden. Eine dieser Waschungen müsse mit roter Erde durchgeführt werden. Nach vielfacher Auffassung (z. B. auch von Yusuf al-Qaradawi) ist es Muslimen lediglich erlaubt, Hunde als Wachhunde oder Jagdhunde zu besitzen.