Saudis beschweren sich über islamische Religionspolizei

Institut für Islamfragen

Saudischer Innenminister beschränkt Zuständigkeit der islamischen Überwachungspolizei

(Institut für Islamfragen, mk, 02.06.2006) In Saudi Arabien hat Innenminister Nayef und Prinz des saudischen Königshauses die Aufgabenbereiche der Religionspolizei durch einen Erlass beschränkt, nachdem es vermehrt zu Klagen kam. So kann die islamische Überwachungspolizei nur noch Personen festnehmen, aber alle weiteren Schritte übernehmen die örtlichen Behörden. Bisher war die Religionspolizei mit fast grenzenlosem Handlungsspielraum ausgestattet.

Ihre Aufgabe ist es, zu prüfen, ob das islamische Recht, die Scharia, nach wahhabitischem Verständnis eingehalten wird. Sie kontrollieren in Geschäftsstraßen und auf dem Universitätscampus, ob Männer mit Frauen flirten, ob jemand das fünfmal tägliche Pflichtgebet versäumt oder ob eine Frau ein Haar unter ihrer Ganzkörperbedeckung hervorschauen lässt. In solchen Fällen verhaftet sie diese Person. Bisher konnte diese islamische Gesinnungspolizei den Kontakt zu einem Anwalt verbieten und die Verhöre selbst führen. Während radikale Islamisten diese Vorgehensweise für gut befanden, beschwert sich die Mehrheit der Saudis über diese Polizei, die Angst und Schrecken verbreitet.

Vor einigen Jahren kam es soweit, dass beim Brand eines Mädchenschülerwohnheims die Feuerwehrmänner durch die Religionspolizei am Löschen gehindert wurden. Die Begründung der Religionspolizei lautete, dass die Rettungstrupps vielleicht Mädchen ohne Kopftücher sehen könnten, was verboten sei. Die Folge waren zahlreiche Tote unter den Bewohnerinnen des Heims.

Quelle: www.hurriyet.com.tr/dunya/4475711.asp

Kommentar: Der Wahhabismus ist einer der strengsten Formen des Islam, der jegliche Gesinnungs- und Meinungsfreiheit einschränkt. Religionsfreiheit existiert nur in Bezug auf die Hinwendung zum sunnitischen Islam. Saudi-Arabien gründete 1995 die umstrittene Privatschule „König-Fahd-Akademie“ in Bonn.