In der Öffentlichkeit soll auf Essen, Rauchen und Trinken verzichtet werden
(Institut für Islamfragen, dh, 9.10.2006) Die saudische Zeitung „al-Madina“ soll das folgende Zitat des saudischen Innenministeriums anlässlich des Fastenmonats Ramadan zitiert haben:
„Die ausländischen nicht-muslimischen Mitbürger Saudi-Arabiens müssen die Gefühle des Muslime während des Ramadans respektieren. Sie dürfen in der Öffentlichkeit, d.h. weder auf den Straßen oder am Arbeitsplatz noch in den Geschäften, weder essen noch trinken oder rauchen.“
Quelle: alsaha.fares.net/sahat