Kinder dürfen im Sommer nur ab 12 Jahren an Korankursen teilnehmen
(Institut für Islamfragen, mk, 06.07.2006) Verschiedene Organisationen von Beamten, Zuständige für Korankurse und Vertreter der islamischen Theologie, gaben zu verstehen, dass das von der Regierung beschlossene Verbot, dass Kindern unter 12 Jahren keine Korankurse erteilt werden dürften, gesellschaftliche Zusammenbrüche bewirken würde. So sei das Gefühl einer zunehmenden Sinnlosigkeit zu spüren. Täglich gebe es Tausende von Überfällen, Rauschgiftdelikten und Morden in der Türkei. In den Schulen kämen jeden Tag Gewaltakte vor. Das alles seien Zeichen zerfallender geistiger Werte in einer Gesellschaft. Um das zu verhindern, müssten die Korankurse im Sommer auch für jüngere Kinder offen stehen.
Verfechter der Korankurse für Kinder unter 12 Jahren berufen sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention § 2 des 1. Nachprotokolls, das die religiöse Selbstbestimmung sichert und auf das türkische Grundgesetz § 24, das den Erziehungsberechtigten der Kinder die religiöse Erziehung anheim stellt.
Quelle: www.milligazete.com.tr/index.php
Kommentar: Interessant, dass die gleichen türkischen Tageszeitungen für die frühe islamische Erziehung Minderjähriger eintreten und für die gleichen Paragraphen des Grundgesetzes blind sind, wenn es um Glaubensausübung für Christen geht. Der türkische Staat versucht mit dem Gesetz, Minderjährigen unter 12 die Korankurse zu verbieten, um dem Radikalismus entgegenzuwirken. Genaugenommen geht es ja um ein Auswendiglernen des Korans (ohne Erklärungen und Übersetzungenn ins Türkische), eine (manchmal sehr abfällige) Vereinnahmung gegen das Juden- und Christentum und die Einübung eines traditionellen islamischen Verhaltens, das oftmals demokratischem Denken und Menschenrechten widerspricht.