Wer will Türke werden?

Institut für Islamfragen

Türkische Regierung regelt Einbürgerungsgesetz neu

(Institut für Islamfragen, mk, 05.05.2006) Wer als Nichttürke in der Türkei investiert, eine Fabrik gründet oder auf den Gebieten der Wissenschaft, des Sports, der Wirtschaft oder in einem anderen Bereich Außerordentliches für die Türkei leistet, kann die türkische Staatsbürgerschaft erlangen, so ein neuer Gesetzentwurf. Trotzdem wird vor einer Einbürgerung genau untersucht, ob besagte Person eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt.

Einem Gesetz vom 01.03.2000 zufolge bezüglich der Einbürgerung in die EU sieht der türkische Gesetzesentwurf weiterhin vor: 6.000 Türken, die bisher ihre türkische Staatsbürgerschaft verloren, weil sie sich dem Militärdienst entzogen hatten, erhalten ihre Staatsbürgerschaft zurück. Ausländerinnen der Rotlichtszene, die bisher ältere türkische Männer heirateten, um die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, können dies nun nur erschwert erreichen. Mindestens drei Jahre muss eine Ausländerin mit einem Türken verheiratet sein, bevor sie einen Antrag auf einen türkischen Pass stellen kann. So sei nachzuprüfen, ob die Ausländerin in der Famlie lebe oder Tätigkeiten nachgehe, die mit einer Ehe nicht zu vereinbaren seien. Das Antragsalter für ausländische Adoptivkinder liegt bei sieben Jahren.

Quelle: www.zaman.com.tr

Kommentar: In den letzten Jahren wurden überzeugte Christen vielfach als „eine Gefahr für die nationale Sicherheit“ betrachtet und wurden damit oftmals der Möglichkeit beraubt, die türkische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wenn das auf die Situation in Deutschland übertragen würde, wäre es demnach für Muslime nicht möglich, Deutsche zu werden. Hier besteht noch viel Bedarf der Änderung in der Haltung der Türkei.