Gilt das Recht auf Kritik nur einer Seite?
(Institut für Islamfragen, dh, 30.09.2006) Über die mittlerweile sehr berühmten Zitate von Papst Benedikt XVI. wird in den arabischen Medien viel diskutiert.
Muslimische Geistliche verurteilen den Papst und sein „Unwissen über den Islam“. Nicht selten wurde er in den arabischen Medien mit Begriffen wie „gottloser Christ“, „Abtrünniger“, „Kreuzzügler“ und anderem beschimpft.
Vergleichbar mit den Reaktionen der Muslime im sogenannten Karikaturenstreit hörte man den Aufschrei: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel I des Grundgesetzes).
Es ist auch hier wieder festzustellen, dass Muslime in aller Regel Kritik an ihrer Religion nicht tolerieren. Auf der anderen Seite wird es für selbstverständlich gehalten, andere Religionen und deren Anhänger geringzuschätzen, für minderwertiger zu halten, ja sogar zu beleidigen. Wie steht es hier mit dem Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Einige Beispiele aus der Debatte:
- Der Koran bezeichne die Juden als „Esel“ (Sure 62,5).
- Der Koran spreche von einer Gruppe, die Allah in Affen und Schweine verwandelt habe (Sure 5,60). Es wird häufiger geäußert, dass damit Juden und Christen gemeint seien.
- Der Koran beschreibe die Polytheisten als „Schmutz“ (Sure 9,28). In einem anderen Koranvers würden Christen als Ungläubige betrachtet, weil sie an „drei Götter“ glauben (einen Polytheismus praktizieren) (Sure 5,73. und Sure 4,171).
- Offizielle muslimische Äußerungen und Veröffentlichungen beschrieben Jesus Christus als „kein Vorbild für die Menschheit“ und die Bibel als „gefälschtes Buch“.
- Während es im Christentum absolut unüblich ist, gegen jemanden zu beten, geschieht dies immer wieder in Moscheen und muslimischen Versammlungen.
Quelle: alsaha.fares.net/sahat und www.alkenaa.com