Zwei Gerichtsbeschlüsse entfachen in der Türkei neue Diskussionen

Institut für Islamfragen

Kopftuchverbot wird ausgeweitet und Abschluss von religiösen Imam-Hatip-Schulen nicht als Berechtigung zum Studium anerkannt

(Institut für Islamfragen, aw, 20.02.2006) Das kemalistisch dominierte erste Verwaltungsgericht hat das in Bildungseinrichtungen geltende Kopftuchverbot in der Türkei nun auch auf die Straßen vor den Bildungsgebäuden ausgeweitet.

Weiterhin urteilte das Verwaltungsgericht, dass ein Schulabschluss der religiösen Imam-Hatip-Schulen nicht zum Universitätsstudium berechtige. Es richtet sich damit gegen den Wunsch der Regierung, Absolventen dieser Schulen den direkten Hochschulzugang zu ermöglichen. Nach Angaben der WELT sollen sowohl Ministerpräsident Erdogan als auch seine Kinder solche Schulen besucht haben.

Dass die AKP als eine Regierungspartei, die sich einen EU-Beitritt zur Priorität gemacht habe, ausgerechnet Schulen fördern will, an denen die Europa-Politik besonders klar auf Ablehnung stößt, zeuge von einem gewissen mentalen Spagat, so die WELT.

Quelle: www.welt.de/data/2006/02/11/844049.html