Fatwa Nr. 17210: Trug Muhammad wärend des Gebets mehrere Kinder auf dem Arm?

Institut für Islamfragen

Nach dem Bericht islamischer Quellen scheint das erwiesen zu sein

Von Scheich Abdul-Karim Ibn Abdullah al-Khadir

(Institut für Islamfragen, dh, 7.05.2007)

Frage:

„Stimmt es, dass Allahs Prophet (Muhammad) betete, während er ein Kind bei sich (seinem Körper) trug? Falls dies stimmt: Wann und wo ereignete sich das?“

Antwort:

„Sowohl aus den beiden glaubwürdigen Überlieferungen (gemeint sind die Sammlungen Sahih Muslim und Sahih al-Bukhari) als auch in anderen Quellen (des Islam) ist eindeutig erwiesen, dass Muhammad betete, während er Imama, seine Tochter von Zaynab, auf dem Arm trug. Wenn er (während des Verrichtens der Gebetspflicht des Islam) niederkniete, legte er sie auf dem Boden. Wenn er aufstand, trug er sie wieder.“

„In einer anderen Überlieferung hieß es: ‚Ich sah, wie Allahs Prophet, Muhammad, die Leute als Vorbeter (im Gebet) anleitete. Vor ihm (zwischen ihm und dem Haus Allahs/der-Ka’ba) befand sich die Tochter von Ibn al-’As. Wenn er niederkniete, legte er sie auf dem Boden. Wenn er aufstand, trug er sie wieder.‘“

Kommentar: Der Islam schreibt für Muslime strenge Regeln für den korrekten Ablauf des Pflichtgebetes vor. Ein Verstoß gegen eine dieser Regeln macht das Beten ungültig. Ein Muslim muss eine bestimmte Reihenfolge von Körperbewegungen und das Rezitieren von Koranversen und Gebeten genau einhalten. Die Stellung der Füße, Finger, Hände, des Oberkörpers und alle seine Bewegungen und Worte sind genau vorgeschrieben. Jeder Verstoß dagegen bedeutet ein ungültiges Gebet.

Dass der Prophet des Islam kleine Mädchen bei der Verrichtung des Gebetes bei sich trug, weist höchstwahrscheinlich auf die Sonderrechte hin, die er im Gegensatz zu allen anderen Muslimen genoß.

Quelle: www.islamlight.net/alkhadher/index.php?option=com_ftawa&task=view&id=17210

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