Fatwa über den ehelichen Verkehr während des Fastenmonats Ramadan

Institut für Islamfragen

Gegenseitiger Verzicht wird auch in diesem Bereich gefordert

Von dem berühmten muslimischen Geistlichen Muhammad Mukhtar ash-Shanqiti

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2007)

Frage:

„Darf es während des Fastenmonats in einer Ehe Verkehr geben?“

Antwort:

„Scheich ash-Shanqiti betont, dass der Islam den Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats verbiete. Wenn ein Ehemann darauf besteht, mit seiner Frau zu verkehren, müsse sie ihn mit allen möglichen Mitteln daran hindern. Wenn Worte ihn nicht zum Einhalt bringen, dürfe die Frau ihren Ehemann schlagen. ‚Selbst wenn sie (die Ehefrau) ihn (ihren Ehemann) auf den Boden wirft, begeht sie damit keinen Fehler. Sie weist ihn zurecht und hindert ihn (zuerst) mit Argumenten. Falls sie ihn dadurch nicht von seinem Anliegen (mit ihr zu verkehren) aufhalten kann, darf sie mit Händen und Füßen auf ihn einwirken. Einige (muslimische Gelehrte) sagen, sie dürfe ihn dabei nicht verletzen. Jedoch sagen andere (Rechtsgelehrte), die Ehefrau dürfe dies tun, selbst wenn er (der Ehemann) dadurch verletzt werde.‘“

Quelle: audio.islamweb.net/audio/index.php?page=FullContent&audioid=128026

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