Der Autofahrer darf einen Menschen überfahren, wenn dieser sich absichtlich vor das fahrende Auto stellt
Vom Rechtsgutachtensgremium der al-Azhar Moschee/Kairo-Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 14.11.2007)
Das Rechtsgutachtergremium der al-Azhar Moschee in Kairo hat am 08.11.2007 nach einer Meldung von alarabiya.net ein Gutachten veröffentlicht, das Empörung bei Menschenrechtlern ausgelöst hat.
Es besagt, dass ein Mensch, der sich absichtlich vor ein fahrendes Auto stelle, vom Fahrer dieses Wagens schuldlos überfahren werden dürfe, weil dies ein bewusster Selbstmord seitens des Fußgängers sei. Der Fahrer würde in diesem Fall nicht aus Versehen töten, sondern er könne den Unfall gar nicht vermeiden.
Beobachter halten das Veröffentlichungsdatum dieser Fatwa für bewusst gewählt, weil es als Rechtfertigung für ein Ereignis gelten soll, das Unruhe in Ägypten verursacht habe. Obwohl dieses Rechtsgutachten schon im letzten Juni erlassen wurde, habe man es erst am 08.11.2007 veröffentlicht:
Am 4.11.2007 soll die ägyptische Polizei im Norden Kairos eine Frau verhaftet haben. Eine Verwandte der verhafteten Frau, Rida Schihata, habe sich an der Vorderseite des Polizeiautos festgeklammert, um die Befreiung ihrer Verwandten zu erzwingen. Der Polizeikommissar der Einsatzgruppe habe jedoch befohlen, loszufahren. Frau Schihata soll sich ca. 100 m an dem fahrenden Polizeiauto festgehalten haben, dann jedoch die Kraft verloren haben, vom Auto gefallen und von dem Fahrer überfahren worden sein. Er habe nicht angehalten, sondern sei weitergefahren.
Der Generalsekretär der ägyptischen Menschenrechtsorganisation, Hafez Abu Sa’da, beschrieb diese Fatwa als „sehr gefährlich“ und sagte:
„Ich habe den Verdacht, dass diese Fatwa politischen Zielen dient“.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2007/11/09/41440.html