Ist die Steinigung für Ehebrecher islamische Lehre?

Institut für Islamfragen

Sudanesischer Islamist setzt sich für mildere Strafe ein

(Institut für Islamfragen, dh, 30.03.2007) Dr. Hassan Abdullah at-Turabi, Generalsekretär der Volksoppositionsbewegung im Sudan, versicherte, die Steinigung für verheiratete Ehebrecher sei keine islamische Strafe.

At-Turabi soll Mitte des Monats auf einer Konferenz im Norden des Sudan ausgesagt haben, die (angemessene) Strafe für verheiratete Ehebrecher sei die Auspeitschung. Die Steinigung sei von Muhammad durchgesetzt worden, bevor der Koranvers der Auspeitschung offenbart worden sei.

Rückblickend auf seine bisherigen Äußerungen bezüglich des Kopftuches betonte at-Turabi, die Gesichtsverschleierung sei nur den Frauen Muhammads von Allah vorgeschrieben worden. Alle andere Muslimas dürften ihr Gesicht und Hände unverschleiert lassen.

Quelle: www.alarabiya.net/Articles/2007/03/17/32634.htm und www.islameyat.com/pal/aldalil/the_true_face_of_islam.htm#13

Kommentar: Diese Äußerungen at-Turabis sind typisch für den Islamistenführer. Sowohl hier als auch in seinen bisherigen Ansichten über den Islam wirbt er für einen liberalen und anpassungsfähigen Islam.

Dass die Steinigung keine muslimische Strafe sei, widerspricht den anerkannten Lehren des Islam. In mehreren Aussagen Muhammads heißt es: „Ein volljähriger Ehebrecher und eine volljährige Ehebrecherin werden gesteinigt“. Sowohl Muhammad als auch seine Nachfolger haben die Steinigungsstrafe durchgesetzt. So hat z. B. Khaled bin al-Walid gehandelt und versichert: „Muhammad hat gesteinigt, wir steinigen nach ihm“.

In mehreren Überlieferungen bestätigte Muhammads Ehefrau Aischa, die Strafe der Steinigung sei sogar in Koranversen enthalten gewesen. Diese Koranverse seien auf einen Palmenast geschrieben worden und seien unter dem Bett Aischas aufbewahrt worden. Kurz vor dem Tod Muhammads sei Aischa mit Muhammads Pflege so beschäftigt gewesen, dass ein Schaf Aischas Zelt betrat und den Palmenast mit den beiden Koranversen aufgefressen habe. Infolgedessen gingen diese Verse (der Steinigungsvers und ein Vers zum Stillen) verloren und seien im Korantext daher heute nicht mehr enthalten.

Auch Umar Ibn al-Khattab, der zweite Kalif Muhammads, bestätigte seinen Zeitgenossen, es habe einst im Korantext den Vers der Steinigung gegeben, der jedoch im Korantext nicht mehr existierte: „Würdet ihr nicht denken, ich erfände diesen Koranvers, hätte ich ihn mit meiner eigenen Hand im Korantext niedergeschrieben“.