Verbot des Nachfärbens ist in Kriegszeiten aufgehoben
(Institut für Islamfragen, dh, 18.09.2007) Die saudische Zeitung asharqalawsat.com hat am 12. d.M. einen Bericht über die letzten beiden Videos Bin Ladens veröffentlicht. Das Auffälligste in den Videos sei die schwarze Farbe des Bartes Bin Ladens. Dies verstoße scheinbar gegen die Lehren Muhammads, die besagen, man dürfe seine Haare nicht mit schwarzer Farbe nachfärben.
Sowohl ein guter Kenner Bin Ladens, als auch Dr. Hani al-Siba’i (der Leiter des Maqdisi-Zentrums in London) teilten asharqalawsat.com mit, das Verbot zur Nachfärbung der Haare mit schwarzer Farbe sei in Kriegszeiten ungültig und von dem ersten und zweiten Nachfolger Muhammads (‚Umar und Abu Bakr) praktiziert worden. Diese färbten ihre Haare mit Schwarz nach, um damit ihren Feinden gegenüber den Eindruck zu erwecken, sie (’Umar und Abu Bakr) seien noch jung und stark. Osama Bin Laden wolle denselben Effekt beim amerikanischen Volk erzielen.
asharqalawsat.com weist allerdings auf die Tatsache hin, dass Bin Laden immer in ähnlichen Aufnahmen stehend und in militärischer Uniform zu sehen war. Dieses Mal sitze er dagegen und sei in Zivilkleidung. Dies stärke den Verdacht, er sei schwer krank und könne nicht stehen.
Quelle: www.asharqalawsat.com/details.asp?section=4&issue=10515&article=436743