Pressemitteilung zum Kölner Moscheenstreit

Institut für Islamfragen

Protest gegen Moscheebauten aus Angst vor Islamisierung und Parallelgesellschaft

B O N N (28. August 2007) – Der zunehmende Protest gegen große Moscheebauten mit hohen Minaretten wie zuletzt anlässlich des geplanten Baus einer großen Moschee in Köln mit 55 Meter hohen Minaretten liegt aus Sicht der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen vor allem in der Sorge vor der fehlenden Trennung zwischen Staat und Religion im Islam begründet. Die Moschee gelte traditionell nicht nur als Ort des Gebets, sondern zugleich als gesellschaftspolitisches Zentrum, teilweise sogar als Ort der Politik. In vielen islamischen Ländern würden hier in den Freitagspredigten auch tagespolitische Ereignisse diskutiert, sogar in manchen Moscheen zum Jihad gegen die Ungläubigen aufgerufen oder Waffen gelagert. Zudem stehen die hohen Minarette, in islamischen Ländern stets höher als der Kirchturm, für die Überlegenheit der islamischen Religion und die für die Kölner Großmoschee geplante Kuppel über dem Gebetsraum erinnert mit ihrer stilisierten Darstellung der Weltkugel an den globalen Herrschaftsanspruch des Islam, der nicht nur das private Glaubensleben, sondern immer zugleich auch Öffentlichkeit, Recht und Gesellschaft betreffe. In diesem Zusammenhang warnte der in Köln lebende jüdische Schriftsteller Ralph Giordano trotz der Überarbeitung des ursprünglichen Bauplans für die Kölner Moschee vor einer schleichenden Islamisierung und einer wachsenden Parallelgesellschaft.

Die Moscheen als besonders verdienstvoller Ort des Gebets

Bisher gibt es schätzungsweise zwischen 2000 und 3000 muslimische Versammlungsräume in Deutschland. Während sich die meisten in Hinterhäusern oder Industriehallen befinden, ist die Zahl äußerlich erkennbarer Moscheen auf knapp 150 angewachsen. Pläne für Moscheebauten gibt es praktisch in allen deutschen Großstädten. Die Moschee spielt dabei zunächst eine große Rolle für den einzelnen muslimischen Gläubigen. Eine Überlieferung sagt sogar: Wer sich regelrecht zum Gebet wäscht (rituell reinigt) und mit den (anderen) Muslimen in einer Moschee betet, dem werden alle bisherigen Sünden vergeben.

Nach einer weiteren Überlieferung stehen am Freitag, an dem das Gebet mit anschließender Predigt für jeden männlichen Muslim ab der Pubertät Pflicht ist, Engel vor den Moscheen, welche die Ankunftszeiten der Beter festhalten und dementsprechend den Einzelnen das besondere Wohlgefallen Allahs sichern. Der Betende zieht seine Schuhe am Eingang aus, führt die Waschung für die rituelle Reinheit durch und vollzieht den genau vorgeschriebenen Gebetsritus.

Die Moschee als sichtbare Demonstration der bleibenden islamischen Präsenz

Einerseits wird der Bau von Gebets- und Versammlungsstätten von der hierzulande geltenden Religionsfreiheit voll abgedeckt. Andererseits ist die gesellschaftlich-politische Dimension der Moschee zu beachten. Durch den fünfmal täglichen Ruf zum Gebet mit dem islamischen Glaubensbekenntnis werde der Islam proklamiert und dieser Raum quasi für Allah eingenommen und dürfe nicht mehr an Ungläubige verkauft oder vermietet und zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärte Pfr. Eberhard Troeger, Vorstandsmitglied des Islaminstituts. Als äußere Demonstration der islamischen Präsenz bilde die Moschee gewissermaßen ein kleines Haus des Islam mitten im noch nicht islamischen Territorium, in dem die Ungläubigen noch die Mehrheit stellten, so Pfr. Troeger. Auch wenn diese Sichtweise des politischen Islam keinesfalls allen Muslimen unterstellt werden dürfe, sei die Beteiligung von Gruppierungen wie etwa Milli Görüs an dem Kölner Moscheeprojekt ein alarmierendes Signal.

Grundrechte garantieren ohne falsche Kompromisse einzugehen

Auch Muslime können sich auf Grundrechte wie die Glaubens-, Religions- und auch die Versammlungsfreiheit und damit auch auf die Erlaubnis zum Bau von Gottesdiensthäusern berufen, erklärte Pfr. Troeger weiter. Dennoch sollten Behörden bei der Durchsetzung ihrer Auflagen die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei allen anderen Glaubens- und Religionsgemeinschaften. Kompromisse dürften auch dann nicht eingegangen werden, wenn muslimische Vertreter mit dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung Ausnahmen erzwingen wollten oder die genehmigten Baupläne in ihren Dimensionen überschritten. Zudem müsse man sich im Gegenzug verstärkt dafür einsetzen, dass auch in Ländern wie der Türkei, die über ihr Religionsministerium und den Hauptakteur des Kölner Moscheebaus, die DITIB, den Moscheebau in Deutschland vorantriebe, christlichen Gemeinden und Kirchen die gleichen Rechte und Freiheiten zugestanden würden.

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