Überlieferungswissenschaftler beharrt auf der Legitimität des sogenannten Stillens von Erwachsenen
(Institut für Islamfragen, dh, 29.05.2007) Die arabische Zeitung www.alarabiya.net hat am 17.05.2007 einen Bericht veröffentlicht, der derzeit für Unruhen in Ägypten sorgt. Nach diesem Bericht hat Dr. Izzat ‚Atiyya das Stillen von Erwachsenen für islamisch erlaubt erklärt.
Dr. Izzat ‚Atiyya ist der Leiter der Fakultät für Überlieferungswissenschaften (Hadith-Wissenschaften) an der al-Azhar Universität in Kairo/Ägypten. Er hat ein Rechtsgutachten erlassen, das Frauen erlaubt, ihre männlichen Arbeitskollegen einige Male zu „stillen“. Dazu dürfen sie sich mit diesen Männern in einem Arbeitszimmer aufhalten. Durch Stillen wird im Islam eine juristische Verwandtschaft hergestellt; ein „Milchbruder“ oder eine „Milchschwester“ darf niemals geheiratet werden und gilt wie ein leiblicher Verwandter, mit dem ein Heiratsverbot wegen zu enger Verwandtschaft besteht.
Unter www.alarabiya.net ist zu erfahren, dass der Abgeordnete und Vertreter der Partei der Muslimbruderschaft des ägyptischen Parlaments, Sabri Khalaf al-Lah, sagte, dass 50 Abgeordnete im ägyptischen Parlament über die Unruhen debattiert haben, die die erwähnte Fatwa ausgelöst habe. Die Abgeordneten wollten die Debatten über diese Fatwa stoppen. Dazu wollten die Abgeordneten die Verbreitung dieser Fatwa in den Massenmedien unterbinden, weil sie Unruhen und Verwirrung unter Muslimen auslöste, besonders unter Berufstätigen.
Nach Bericht von www.alarabiya.net betonte Dr. Izzat ‚Atiyya in einem Interview mit derselben Zeitung:
„Das Stillen von Erwachsenen beinhaltet das fünfmalige Saugen [ergänze: eines Mannes an der Brust einer Frau]. Dazu ist der gemeinsame Aufenthalt [ergänze: in einem geschlossenen Raum] [ergänze: aus islamischer Sicht] erlaubt. Es verbietet jedoch nicht die Möglichkeit der Heirat [ergänze: zwischen der Stillenden und dem Gestillten]. Dieses Stillen muss schriftlich dokumentiert werden. In dem Dokument muss stehen, dass Frau XY den Mann XY gestillt hat. Danach darf die Frau sich vor diesem Mann unverschleiert zeigen.“
Es wird berichet, dass Dr. Izzatt ‚Atiyya weiterhin sagte:
„Diejenigen, die dem Stillen der Erwachsenen widersprechen, übersehen damit, dass dies von Allahs Propheten, Muhammad, vorgeschrieben wurde. Derjenige, der eine göttliche Vorschrift erfüllt, folgt damit einer legalen religiösen Lehre. Während des Stillens wird man [gemeint ist: der Mann] von dem Anbetungsgeist erfüllt, die satanischen Aspekte [gemeint sind: die sexuellen Gedanken] verschwinden. Ein Erwachsener, der diese Vorschrift erfüllt, verhält sich wie ein kleines Kind während des Stillens. Ansonsten [gemeint ist: wenn er dies nicht mit der Schuldlosigkeit eines Kindes tut] agiert er gegen die Religion [gemeint ist: den Islam].“
Die o. g. Zeitung berichtet, dass Dr. ‚Atiyya aus muslimischen Quellen Belege beibrachte, wie z. B.:
„Frau ‚Aischa [Erklärung: eine der Ehefrauen Muhammad, die er mit rund 9 Jahren zur Frau genommen hat] befolgte diese Vorschrift Muhammads. Sie befahl ihren Nichten, erwachsene Männer zu stillen, die sie (Aischa) besuchen wollten. Damit machte Aischa Gebrauch von Muhammads Befehl gegenüber der Ehefrau von Abu Hudaifa, sie solle ihr Adoptivkind Salem stillen, so dass er sich allein mit ihr in einer Wohnung aufhalten konnte“.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2007/05/16/34518.html
Kommentar: Die o.g. Fatwa wurde vor ca. 1 Jahr erlassen. Seitdem gab es endlose Debatten darüber und die Empörung über die Rechtfertigung einer solchen Praxis ist groß. Die al-Azhar Universität in Kairo erhob schweren Protest. Etwa 60 Bücher sollen inzwischen allein in Ägypten von muslimischen Geistlichen gegen diese Fatwa verfasst worden sein. Jedoch besteht der Überlieferungswissenschaftler Dr. Izzatt ‚Atiyya nach wie vor darauf, Muhammads Lehre zum Stillen der Erwachsenen sei eine zweifellose Lehre des Islam, die die höchste Stufe der Authentizität (Glaubwürdigkeit) erreicht habe, die eine muslimische Überlieferung erreichen kann.
Dr. ‚Atiyya betont in Fernsehdebatten immer wieder, dass keiner der Zeitgenossen Aischas die Glaubwürdigkeit dieser muslimischen Lehre in Frage gestellt habe. 90 000 der damaligen muslimischen Rechtsgelehrten sollen die Richtigkeit dieser Lehre akzeptiert haben. Aus der genannten Überlieferung für die Moderne die geschilderten Schlussfolgerungen zu ziehen, ist für die Mehrheit der muslimischen Bevölkerung und Gelehrten unvorstellbar.