So genannte „Genussehe“ soll erst von ’Umar verboten worden sein
(Institut für Islamfragen, dh, 24.08.2007) Vor kurzem wurde im Internet die erste spezielle Webseite um Thema „Genussehe“ veröffentlicht. Ziel soll sein, zu zeigen, dass diese Art der zeitlich begrenzten Ehe islamisch vorgeschrieben und legal ist. Muhammad, Ali und andere Weggefährten Muhammads sollen sie selbst praktiziert haben. Nicht Muhammad, sondern erst ’Umar (der dritte Kalif Muhamads) habe sie verboten.
Die Fachseite zitiert viele Aussagen Muhammads und seiner Weggefährten aus den glaubwürdigen Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim. Alle betonen, die „Genussehe“ sei von Allah erlaubt worden. Eine solche Eheform meint eine zwischen Mann und Frau zeitlich befristete Ehe. Die geplante Frist der Ehe müsse nicht unbedingt schriftlich dokumentiert werden (es reiche, wenn dies mündlich ausgesprochen sei). Wenn das Paar sich über die Länge der Ehe einig sei, schließe es die Ehe, indem es sage:
Die Frau:
„Ich möchte Dich mit einer Morgangabe von xy für einen Zeitraum von xy heiraten.“
Der Mann antwortet darauf:
„Ich akzeptierte dies.“
Die erwähnte Webseite gibt folgendes Beispiel: Die Frau sagt:
„Ich heirate Dich mit einer Morgengabe von 1 Dinar für einen Zeitraum von 1 Monat.“
Der Mann erwidert:
„Ich nehme dies an.“
Dass die Genussehe von Muhammad verboten sein soll, sei falsch (so zu lesen auf der Webseite), die von ’Umar (dem dritten Nachfolger Muhammads) erfunden wurde. Diese Tatschache sei in den vertrauenwürdigsten Quellen des sunnitschen Islam zu finden, z. B. in: „Sahih Muslim/Der Genuss während der Pilgerfahrt“, „Sahis Muslim/Die Genussehe. 1 Kapitel. S. 395“, „Musnad Ahmad Ibn Hanbal/3 Kapitel. S. 380 und 3 Kapitel. S. 356, 363“, „Die Auslegung von Imam ar-Razi zum Koranvers der Genussehe (4: 24)“.
Quelle: www.almot3a.com
Kommentar: Die meisten sunnitischen Muslime neigen dazu, die „Genussehe“ als eine Art Prostitution zu betrachten. Sie bestätigen, die Genussehe sei zwar von Muhammad und seinen Weggefährten praktiziert worden, jedoch sei sie später von Muhammad nach der Eroberung von al-Medina verboten worden.
Diese Quellen des sunnitischen Islam, die die o. g. Aussagen beinhalten, sagen an anderen Stellen allerdings aus, ’Umar sei derjenige gewesen, der die Genussehe verboten habe. Sie sei während der Lebenszeit Muhammads und Abu Bakr ausgeübt worden.