Konservative Kräfte befürchteten durch die Gesetzesänderung antiislamische und gegen die ägyptische Gesellschaft gerichtete Einflüsse
(Institut für Islamfragen, dh, 28.05.2008) Das ägyptische Parlament hat nach einem Bericht von www.alarabiya.net am 15.05.2008 die endgültige Verabschiedung von drei kürzlich zur Änderung vorgeschlagenen Paragraphen des ägyptischen Gesetzes für Minderjährige abgelehnt. Es ging um folgende Vorschläge: Die Festlegung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre; die Bestrafung der Eltern wegen Beschneidung der eigenen Tochter; die Benennung des Kindes mit dem Nachnamen der Mutter. Die Ablehnung der Verabschiedung dieser Paragraphen scheint ein Sieg für die konservativen Kräfte zu sein. Sie brandmarkten die genannten Paragraphen als antiislamisch und gegen die ägyptische Gesellschaft gerichtet.
Dr. Sayyed at-Tantawi, der Großscheich der al-Azhar Moschee in Kairo hatte in der Vergangenheit seine Zustimmung zu diesen Paragraphen verlauten lassen. Seine Zustimmung wurde von konservativen Kräften als „von internationalen Mächten erzwungen“ betrachtet.
Ein weiterer Paragraph, der ebenfalls zur Änderung vorgeschlagen und abgelehnt worden war, betraf die Pflicht für jeden Bürger, seinen Nachbarn anzuzeigen, wenn er seine Kinder schlägt. Als Grund für die Ablehnung dieses Paragraphen wurde genannt:
„Dieses Gesetz verstößt gegen die Werte der ägyptischen Gesellschaft.“
Ein Vertreter der Muslimbruderschaft, Ali Laban, beschrieb zur Verabschiedung nicht zugelassenen Paragraphen wie folgt:
„Sie verstoßen gegen den zweiten Paragraphen des ägyptischen Grundgesetzes. Er besagt, dass der Islam die Grundlage der ägyptischen Gesetzgebung ist. Ein Paragraph, der gegen das islamische Gesetz verstößt, ist unakzeptabel.“
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/05/15/