Er fordert freie Religionswahl auch für Minderjährige
(Institut für Islamfragen, dh, 06.05.2008) Ein ägyptisches Gericht soll kürzlich von einem Berater für juristische Angelegenheiten des ägyptisch-koptischen Papstes Shenouda, der höchsten Autorität der ägyptisch-koptischen Kirche ein Protestschreiben entgegengenommen haben. Es richtete sich gegen den Beschluss des ägyptischen Innenministers bezüglich der Registrierung von Minderjährigen als Muslime in den Fällen, in denen der Vater der Minderjährigen vom Christentum zum Islam übergetreten ist.
Der Berater für juristische Angelegenheiten, der Rechtsanwalt Dr. Najeeb Jibraeel, der zugleich Vorsitzender einer ägyptischen Menschenrechtsorganisation ist, teilte mit, er habe sich zu diesem Schritt auf Wunsch dreier ägyptischer Mütter entschlossen. Deren christliche minderjährige Kinder seien vom ägyptischen Staat als Muslime registriert worden ohne je selbst zum Islam übergetreten zu sein, nachdem ihre Väter vom Christentum zum Islam konvertierten. [Die Religionszugehörigkeit von Kindern wird nach der Scharia durch den Vater bestimmt. Die Kinder eines muslimischen Vaters sind von Geburt an rechtlich stets Muslime. Nun schlussfolgert das Gericht aus dieser Schariavorschrift, dass auch bei einem späteren Übertritt des Vaters sich die Religionszugehörigkeit der Kinder automatisch ändern muss – was gesellschaftlich undenkbar und rechtlich unmöglich wäre, wenn ein muslimischer Vater Christ würde.]
Dr. Jibraeel forderte in seinem Schreiben, dass die Kinder selbst über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden können müßten. Außerdem sei es sehr problemtisch für die Kinder, wenn ihr Vater erneut zum Christentum konvertieren würde. [Das ägyptische Gesetz verbietet den „Abfall vom Islam“, also auch eine Konversion vom Islam zum Christentum].
Dr. Jibrael weist darauf hin, dass es keinen Paragraphen im ägyptischen Grundgesetz gäbe, der besage, dass minderjährige Kinder als Muslime geführt werden müssten, wenn ihre Väter zum Islam übergetreten seien.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/04/13/48250.html
Kommentar: Während der Austritt aus dem Islam bzw. die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion in allen muslimisch geprägten Ländern seit der Entstehung des Islam verboten ist, können Anhänger anderer Religionen in muslimischen Ländern jederzeit zum Islam übertreten.
Dass es keinen Paragraphen im ägyptischen Grundgesetz gäbe, der die Religion der Kinder nach der Religion ihrer Väter bestimmt, entspricht nur teilweise der Wahrheit:
Das ägyptische Grundgesetz besagt, dass die Scharia alleinige Grundlage der Gesetzgebung sei. Von Muhammad ist der Ausspruch überliefert, dass die Eltern über die Religion ihrer Kinder entscheiden: „Die Eltern machen ihre Kinder zum Juden, Christen oder Zoroastrier.“ Vor allem sei der Ehemann der Entscheidungsträger für diese Fragen, da er das Oberhaupt der Familie sei. So sagt z. B. Sure 3,34: „Die Männer stehen den Frauen in der Verantwortung vor.“ In der Überlieferung heißt es: „Jeder (Ehemann) von Euch ist ein Hirte, er ist für seine Herde (Ehefrau, Kinder, etc.) verantwortlich“.