Fatawa von Dr. Muhammad Said Ramadan al-Buti

Institut für Islamfragen

Er äußert sich zu verschiedenen Fragestellungen

(Institut für Islamfragen) Einer der einflussreichsten Rechtsgelehrten Syriens meldet sich zu Wort.

Frage:

„Darf eine Frau ihre Füße unverschleiert zeigen?“

Antwort:

„Eine Frau darf ihre Füße nur Fremden [Männern] zeigen, wenn sie mit dicken Strümpfen bedeckt sind. Die nackten Füße einer Frau stellen eine Art der Verführung dar.“

Quelle: www.bouti.net/qsearch.php

Frage:

„Darf man unverschleierte Frauen fotografieren und die Filme dann entwickeln?“

Antwort:

„Das Fotografieren ist [im Islam] unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Allerdings dürfen Sie den Wunsch [zum Fotografiertwerden] von Frauen nicht erfüllen, die außerhalb ihrer Wohnung unverschleiert erscheinen, indem Sie sie fotografieren oder Filme von ihnen entwickeln. Das entspricht dem Ausspruch Allahs: ‚Helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5,2).“

Quelle: www.bouti.net/qsearch.php

Frage:

„Erhält ein muslimischer Chinese mehr Wohlgefallen bei Gott [Hasanat], wenn er den Koran auf Arabisch liest ohne ihn zu verstehen, weil er kein Arabisch versteht oder dann, wenn er eine chinesische Übersetzung des Korans liest, damit er versteht, was er liest?“

Antwort:

„Lesen Sie den Koran auf Arabisch, selbst wenn Sie nicht verstehen, was Sie lesen. Man bekommt mehr Wohlgefallen bei Gott [Hasanat], wenn man den Koran auf Arabisch liest. Sie können einen übersetzten Korantext lesen, um die Bedeutung zu verstehen, aber nicht, um Wohlgefallen bei Gott [Hasanat] zu bekommen.“

Quelle: www.bouti.net/qsearch.php

Frage:

„Darf eine Frau während ihrer Periode den Koran lesen, ohne ihn zu berühren, z.B. indem sie ihn am Bildschirm eines Computers liest?“

Antwort:

„Eine Frau darf während ihre Periode den Koran nicht lesen, unabhängig davon, ob sie den Wunsch hat.“

Quelle: www.bouti.net/qsearch.php?PHPSESSID=9c55f1f0a4ff7d2e2366ab7e160beff7&page=2&searchtarget=4&searchtext=%C7%E1%DF%E1%C8

Frage:

„Muss ein Student das Freitagsgebet nicht verrichten, wenn er zu derselben Zeit eine Vorlesung hat?“

Antwort:

„Er darf das Freitagsgebet nicht versäumen. Die Vorlesung ist keine Entschuldigung.“

Quelle: www.bouti.net/qsearch.php

Frage:

„Darf eine Muslima weiter in den USA leben, wenn sie dadurch die Lehren des Islam teilweise nicht mehr einhält?“

Antwort:

„Das Leben in den Ländern der Gottlosen kann solches [Verhalten] zur Folge haben. Es betrifft zuerst das Verhalten, dann das Denken und den Glauben. Die Lösung ist, dass der Ehemann mir ihr zurück [nach Syrien] reisen soll, sofern der gemeinsame Aufenthalt in der [amerikanischen] Gesellschaft nicht mehr notwendig ist. Der weitere Aufenthalt dort wäre eine Sünde. Diese Situation ist nicht nur das Problem dieser Frau, sondern auch das Problem aller derjenigen, die in den westlichen Gesellschaften leben.“

Quelle: www..bouti.net/qsearch.php?PHPSESSID=9c55f1f0a4ff7d2e2366ab7e160beff7&page=2&searchtarget=4&searchtext=%D6%D1%C8

Kommentar: Dr. Sai Ramadan al-Buti wurde 1929 geboren und ist einer der prominentesten zeitgenössischen Gelehrten Syriens, wenn nicht der prominenteste überhaupt. Ramadan al-Buti hatte im Jahr 1965 seinen Doktortitel in den Grundlagen des islamischen Gesetzes (arab. Schari’a) erworben. Er ist der Autor von rund 40 Büchern, predigt in Moscheen und hat bis heute zahlreiche Ämter inne. So ist der z.B. der Leiter der Abteilung für Glauben und Religionen an der Fakultät für Islamisches Recht an der Universität von Damaskus, Mitglied der „Royal Society of the Islamic Civilization Researches“ in Amman/Jordanien und Vorstandsmitglied im High Council der Oxford Academy in Großbritannien.

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