Fatwa Nr. 41465: Welche Bedeutung hat eine schwarze Katze im Islam?

Institut für Islamfragen

Unterschiedliche Urteile aus den Überlieferungen

Ein Rechtsgutachtergremium von „islamweb.net“ antwortet am 18.12.2003

(Institut für Islamfragen, dh, 12.02.2008)

Frage:

„Wurde in unseren muslimischen Schriften die schwarze Katze als eine Art Teufel oder Dämon betrachtet? Falls ja, welche Belege können dafür angeführt werden?“

Antwort:

„In der gesunden [im höchsten Maße glaubwürdigen] Überlieferungssammlung von Muslim wird der Hund als [Erscheinungsform des] Teufels bezeichnet. Dies wurde auch in der Überlieferungssammlung von Imam Ahmad Ibn Hanbal [Musnad Ahmad] formuliert. Wir haben jedoch keine Quelle gefunden – sei es eine gesunde oder schwache Überlieferung – in der die schwarze Katze als Teufel bezeichnet wird.“

„Der Schriftgelehrte des Islam Ibn Taimiya betrachtete die schwarze Katze ebenso wie den schwarzen Hund [als Teufel].“

Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa..php?lang=A&Id=41465&Option=FatwaId

Kommentar: Schwarze Hunde wurden nach der Überlieferung von Muhammad als Teufel und daher als besonders schlimm angesehen. So berichtet z. B. die „gesunde“ Überlieferungssammlung von Muslim, Kapitel 1, Seite 365 Muhammads Aussage: „Wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund sich vor einem Betenden bewegt, wird das Beten des Betenden ungültig“.

Muslimische Geistliche sind sich im Großen und Ganzen darüber einig, das die o.g. Regel nur gilt, wenn eines dieser drei Wesen sich vor dem Betenden bewegt. Befände sich jedoch eines dieser Wesen vor einem Betenden im Ruhezustand, sei das Gebet des Betenden gültig. Als Beleg für diese Auslegung führen muslimische Geistliche die Aussage von Muhammads Frau Aischa an, die die gesamte o. g. gesunde Überlieferung von Muslim über den Esel, den schwarzen Hund und die Frau bestreitet. Sie begründet ihre Einstellung mit dem Hinweis darauf, dass sie vor Muhammad lag, während er betete. Aufgrund dieser Überlieferung unterscheiden muslimische Geistliche daher, ob sich die drei o.g. Wesen vor dem Betenden bewegen – was das Beten ungültig macht – und dem Ruhezustand der Wesen – was die Gültigkeit des Betens nicht beeinträchtigt.

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