Fatwa: Saudische Frauen müssen ein Auge bedecken

Institut für Islamfragen

Das Zeigen beider Augen soll im Konflikt mit dem Islam stehen

(Institut für Islamfragen, dh, 18.10.2008) Ein Scheich sagt, dass die Sittsamkeit der Frauen vom Gesetz nicht konsequent genug eingefordert werde. Das Zeigen von beiden Augen verursache
einen schlechten Umgang und stehe im Konflikt mit den Grunsätzen des Islam.

Ein neues Verbot könnte dies ändern. Es bestimmt in Saudi Arabien
übereinstimmend mit islamischem Recht [fatwa], dass Frauen, die ihr Haus verlassen wollen, eines ihrer beiden Augen bedecken müssen.

Diese Anordnung, die gegenwärtig nur saudische Frauen betrifft, beinhaltet die Verbote, das Haus ohne einen männlich Begleiter zu verlassen, mit Männern in der Öffentlichkeit zu verkehren, ein Auto zu fahren und Makeup oder Schuhe mit hohen Absätzen zu tragen.

Die Sittlichkeitspolizei in den Straßen Saudi Arabiens verfolgt zudem
Frauen, deren abaya [langer Mantel] zu eng sitzt und so Rundungen der Frauen sichtbar werden lassen könnte. Auch Frauen, deren Haare durch den Schleier hindurch sichtbar sind, kleiden sich unsittlich.

Nach Ansicht des Scheichs Scheich Muhammad al-Habadan

„würde die Enthüllung beider Augen hinter dem Schleier die Frauen dazu ermuntern Makeup zu tragen und ihre Augen zu betonen. Das aber ist schlechtes Benehmen, das im Konflikt zu islamischen Grundsätzen steht“.

Wie sollen die Frauen aber mit nur einem Augen im Alltag zurechtkommen?

Scheich Al-Habadan antwortet:

„Sobald eine Frau durch die Straßen oder auf einen öffentlichen Platz geht, wird sie einen Schleier tragen und ein Auge mit einem Stück Stoff bedecken. Wenn sie einkaufen geht und ein Produkt genauer betrachten möchte, wird sie das Stück Stoff entfernen und so in der Lage sein, beide Augen zu benutzen – für eine begrenzte Zeit.“

Im alljährlichen Bericht der Vereinten Nationen über den Status der Frau in der arbischen Welt wurden saudische Frauen während der letzten fünf Jahre als diejenigen eingestuft, die am stärksten ihrer Rechte beraubt wurden und ohne Rechtsansprüche waren.

Quelle: Ynet

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.