Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen

Institut für Islamfragen

Der muslimische Elternteil hat Anspruch auf das Sorgerecht
Von Scheich Khaled al-Maqsheeh, Dozent an der islamischen Universität von Imam Muhammad Ibn Sa’ud/Saudi-Arabien (veröffentlich am 04.03.2004)

(Institut für Islamfragen, dh, 24.05.2008)

Frage:

„Ich habe eine Christin in der Hoffnung geheiratet, dass sie zum Islam übertreten wird. Das hat sie jedoch bisher nicht getan. Mittlerweile habe ich mit ihr zwei Kinder bekommen: ein 4-jähriges Mädchen und einen 2-jährigen Sohn. Zu Beginn vereinbarten wir, dass die Kinder als Muslime erzogen werden sollen. Nach nunmehr 6 Jahren Ehe hat sich meine Frau jedoch entschieden, die Kinder christlich zu erziehen. Habe ich Anspruch auf die Kinder? Darf ich die Kinder mitnehmen und mit ihnen zusammen in ein muslimisches Land auswandern?“

Antwort:

„Anfangs erwähnten Sie den Ausdruck ‚eine Christin‘ (arab. sayyida: Herrin). Ein Gottloser darf nicht ‚Herr‘ (Herrin) genannt werden. Der Prophet des Islam sagte: ‚Nennt keinen Heuchler Herrn. Wenn ihr das tut, ärgert ihr euren Herrn.‘ Die Bezeichnung einer Frau als Herrin (arab. sayyida: Herrscherin) ist ein Verstoß gegen Allahs Gesetz [die Shari’a]. Die Frau ist eine Beherrschte, der Mann ist der Herrscher. Allah sagt dies im Koran: ‚Und sie eilten beide zur Tür, und sie zerriss sein Hemd von hinten, und sie trafen an der Tür auf ihren Herrn [Ehemann]’ (Sure 12, 25). Allahs Prophet sagte auch: ‚Eure Ehefrauen sind als Diener (arab. ‚awan) bei Euch.‘“

„Bezüglich des Sorgerechts stimmen die muslimischen Rechtsgelehrten darin überein, dass nur eine muslimische Person das Sorgerecht haben darf. Infolge dessen darf diese Christin nicht über das Sorgerecht verfügen, um die Kinder zu prägen. Allahs Prophet sagte: ‚Jedes Neugeborene wird in der [muslimischen] Natur geboren, seine Eltern machen ihn dann zu einem Juden, Christen oder Magier.‘ Deshalb dürfen Sie [als Muslim] das Sorgerecht übernehmen. Sie dürfen Ihre Kinder allein erziehen, selbst wenn dies bedeuten könnte, mit ihnen zusammen das Land zu verlassen.“

Quelle: www.islamtoday.net/questions/show_question_content.cfm?id=40396

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