Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft

Institut für Islamfragen

Es ist beim Beten darauf zu achten, dass möglichst niemand vor dem Betenden vorbei geht

Von dem ehemaligen höchsten Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Abdul-Aziz Ibn Baz

(Institut für Islamfragen, dh, 24.07.2008)

Frage:

„Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft?“

Antwort:

„Wenn ein Hase, eine Ziege oder ein anderes Tier sich vor einem Betenden bewegen, bleibt das Gebet gültig. Die [muslimischen] Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass nur drei Wesen das Gebet ungültig machen: Eine erwachsene Frau, [von allem] ein schwarzer Hund und ein Esel.“

„Allahs Prophet, Muhammad, hat gesagt: ‚Das Beten eines Muslim wird ungültig, wenn nah vor ihm eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund vorbei gehen.‘ Man fragte Allahs Propheten: ‚Warum ausgerechnet ein schwarzer Hund; warum nicht ein brauner oder rötlicher?‘ Allahs Prophet antwortete: ‚Der schwarze Hund ist ein Teufel‘“ [Kommentar: Diese Aussage Muhammad gilt als Überlieferung von höchster Glaubwürdigkeit, z. B. Sahih Muslim Nr. 789 und 790].

„Die richtige Meinung der [muslimischen] Schriftgelehrten besagt, dass nur eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund das Beten ungültig machen. Die übrigen Tiere, z. B. ein Hund, der nicht schwarz ist, ein anderes Tier wie eine Ziege, ein Hase, eine Katze, etc., machen das Gebet eines Muslims nicht ungültig. Es ist jedoch anzustreben, dass diese [anderen] Tiere ebenfalls nicht zu nah vor einem Betenden vorüber laufen dürfen.

„Wenn eines dieser [anderen] Tiere nah vor einem Betenden vorüber laufen, wird der Verdienst für das Gebet (arab. hasanat) [das der Gläubige durch die Erfüllung seines Pflichtgebetes bei Gott erwirbt] weniger, jedoch bleibt das Gebet gültig.“

„Wenn ein Mann nah vor einem Betenden vorüber geht, bleibt das Gebet gültig. Jedoch wird der Verdienst [für das Gebet] weniger. Deshalb soll niemand vor einem Betenden vorüber gehen.“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/14345

Kommentar: In einem anderen Rechtsgutachten wurde Scheich Ibn Baz nach dem scheinbaren Widerspruch zwischen der o. g. Aussage Muhammads und einer Aussage Aischas gefragt. Aischa überliefert, dass Muhammad sein Gebet sprach, während sie dicht vor ihm lag [dies ist ebenfalls eine Überlieferung der höchsten Kategorie an Glaubwürdigkeit). Ibn Baz antwortete:

„Es besteht kein Widerspruch zwischen den beiden Überlieferungen. Dass sie [Aischa] sich liegend vor ihm [dem betenden Muhammad] befand, kann nicht als Vorübergehen gewertet werden.“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/4472

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