Fatwa zum Stillen von Erwachsenen

Institut für Islamfragen

Vom Rechtsgutachter Dr. Saleh bin Fauzan bin Abdul-Lah al-Fauzan

Rechtsgutachten Nr: 5506

(Institut für Islamfragen, dh, 11.10.2008)

Frage:

„Wie ist das Stillen von Erwachsenen [islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt?“

Antwort:

„Mehrmals haben wir gesagt, dass es nicht erlaubt ist. Was die Geschichte des Adoptivkinds von Abu Salem betrifft, so ist dies eine Sonderregel, die man nicht verallgemeinern darf. Nur wenige haben die Lehre vom Stillen der Erwachsenen praktiziert [und es damit für allgemein gültig gehalten], wie Aischa [eine der Frauen Muhammads] und andere. Die Mehrheit der Weggefährten [Muhammads] hat diese Lehre nicht praktiziert.“

Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=5506

Siehe auch Rechtsgutachtensnummer: 1390

Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=1390

Kommentar: Andere Rechtsgelehrte halten das Stillen von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein „Milchbruder“ wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. Sahih Muslim überliefert z. B.:

„’A’ischa – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr – berichtete: Sahla Bint Suhail kam zum Propheten – Allahs Segen und Heil sei auf ihm. Sie sagte: O Gesandter Allahs, ich bemerkte, daß Abu Huzaifa ein böses Gesicht macht, wenn Salim, der unter seiner Schirmherrschaft war, in unser Haus eintritt. Der Prophet – Allahs Segen und Heil sei auf ihm – sagte: (Stille ihn!) Sie sagte: (Wie soll ich ihn stillen, während er ein Erwachsener ist?) Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Heil sei auf ihm – lächelte und sagte: (Ich weiß, daß er ein Erwachsener ist.) ‚Amr fügte zu seinem Hadith hinzu, daß er (Salim) am Kriegszug von Badr teilnahm. In der Erzählung von Ibn Abi ‚Umar sagte er: Da lachte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil sei auf ihm. (Sahih Muslim. 2636)“

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.