Fatwa zur Beurteilung der Schenkungsehe

Institut für Islamfragen

Sie war nur dem Propheten des Islam erlaubt

Von Scheich Muhammad Saleh al-Munajed

(Institut für Islamfragen, dh, 15.08.2008)

Frage:

„Wie wird die so genannte ‚Schenkungsehe‘ beurteilt, wenn sie einfache Muslime praktizieren möchten (nicht, wenn es um den Propheten des Islam geht) [Die sog. Schenkungsehe ist eine von der Pflicht der Morgengabe befreite, von der Frau initiierte Ehe, die nach Berichten der Überlieferung der Prophet Muhammad praktiziert hat.]“

Antwort:

„Allah hat einem Paar, das Unzucht übt, verboten, zu heiraten. Die Schenkungsehe ist von Allah lediglich dem Propheten Muhammad erlaubt: ‚…und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, dass der Prophet sie zu heiraten wünscht, [gilt] nur für dich und nicht für die Gläubigen.’ (Sure 33,50).

Dieser Koranvers zeigt deutlich, dass andere Muslime [im Unterschied zu Muhammad] nur nach Entrichtung einer Morgengabe heiraten dürfen. Deshalb ist eine Heirat mit einer Prostituierten nicht gültig. Manche [Frauen] an Universitäten oder in anderen Situationen neigen dazu, Männer zu heiraten, indem sie [in Anlehnung an Sure 33,50] den Männern sagen: ‚Ich habe mich dir geschenkt.’ Daher nennen sie ihre Ehe ‚Schenkungsehe‘. In Wirklichkeit aber ist das Prostitution.

Außerdem muss der Bevollmächtigte der Frau [der wali, der sie rechtlich in allen Fragen vertritt] der Eheschließung zustimmen. Er sagt [bei der Eheschließung zu dem Ehewilligen]: ‚Ich habe dich [meine mir Anvertraute] verheiratet‘. [D.h., ohne diese Worte des

Bevollmächtigten der Frau kann keine gültige Ehe geschlossen werden, also auch nicht auf bloße Eigeninitiative der Frau.]

Das Verhalten solcher Prostituierten, die sich nach dem Prinzip der Schenkungsehe verheiraten, ist islamisch ungültig und damit belangloses Gerede. Es ist ein teuflischer Betrug.“

Quelle: audio.islamweb.net/audio/index.php?page=FullContent&audioid=103207

Kommentar: Scheich al-Munajed ist einer von vielen muslimischen Gelehrten, die die „Schenkungsehe“ als ein alleiniges Vorrecht des Propheten des Islam ansehen. Wenn diese Ehe von einfachen Muslimen angebahnt wird, beurteilt man sie als eine Form der Prostitution. Die Auslegungen von Sure 33,50 nennen die betreffende Frau, die sich Muhammad „geschenkt“ hatte, mit Namen: Khaula bint al-Hakeem. Die islamische Überlieferung berichtet auch von der Reaktion Aischas, der Lieblingsehefrau Muhammads, auf die Schenkungsehe mit Khaula. Aischa habe nach diesen Berichten Muhammad mit den Worten angesprochen: „Schämt sich eine Frau nicht, sich einem Mann zu schenken? … Ich sehe bloß, wie Dein [Muhammads] Gott sich eilt [mit der Sendung der Koransverse; i. e. 33,50], um damit Deine Wünsche zu erfüllen“ … [Sahih al-Bukhari/Buch der Heirat/Kapitel: Darf eine Frau sich einem Mann schenken?], [Sahis Moslem 10,49].

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