Radfahren musste vor rund 50 Jahren von der Sittenpolizei genehmigt werden

Institut für Islamfragen

Der Grund: Das Fahrrad galt als „Esel des Satans“

(Institut für Islamfragen, dh, 15.10.2008) Die saudische Zeitung alriyadh.com veröffentlichte am 04.10. 2008 einen Bericht über ein Thema, das in der letzten Zeit häufig in arabischen Internetforen diskutiert wird. Debattiert wird über einen eingescannten Text über eine Genehmigung zum Fahrradfahren. Dieser Text soll rund 50 Jahre alt sein und von der saudischen Sittenpolizei stammen. Er bezeichnet das Fahrrad in Saudi-Arabien als unerwünscht und als „Esel des Satans“. Zum Fahrradfahren musste man demnach eine Genehmigung beantragen. Dafür brauchte man Zeugen: einen Notar, einen Imam und das Stammesoberhaupt des Antragsstellers.

Einer der Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis zum Radfahren veröffentlichte laut alriyadh.com diese Genehmigung in eingescannter Form in einem arabischen Internetforum. Ausgestellt war sie von der Sittenpolizei in al-Barida/Saudi-Arabien. Die Genehmigung zum Radfahren lautete:

„Herrn [Name des Antragstellers] wurde genehmigt, das Fahrrad von seiner Wohnung zu seinem Laden zu fahren, weil dies für ihn nötig ist. Er darf das Fahrrad nicht auf einer anderen Strecke benutzen, es sei denn, er würde etwas für seinen Vater erledigen. Er darf das Fahrrad nicht nachts, hinter den Häusern oder auf Märkten fahren. Er darf es nicht vermieten.“

Alriyadh.com berichtet, dass sich damals die Besitzer der Genehmigungen dazu verpflichteten, nie [rituell] reine Lebensmittel auf dem Fahrrad zu transportieren, wie z. B. Brot, Gerste oder Weizen, weil es [das Fahrrad] „der Esel des Satans“ sei. Deshalb mussten Frauen sich verschleiern, wenn ein Fahrrad sich näherte.

Quelle: www.alriyadh.com/2008/10/04/article378386.html