Todesstrafe durch Kreuzigung eines Straftäters in Saudi-Arabien angeordnet

Institut für Islamfragen

Ist die Begründung dem Koran entnommen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.05.2008) Der dritte Kriminalausschuss des Landgerichts at-Ta’if/Saudi-Arabien hat laut Bericht von www.alarabiya.net kürzlich einen Straftäter zum Tod durch die Kreuzigung verurteilt. Der Verurteilte ist angeklagt, eine Saudi-Araberin entführt und sie zweimal vergewaltigt zu haben. Anschließend ließ er sie unbekleidet an einem unbewohnten Ort zurück, nachdem er sie geschlagen hatte. Die zweite Vergewaltigung fand auf einer Farm statt, wo der Täter sein Opfer unbekleidet fotografierte. Der Besitzer der Farm wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er den Fall zunächst verschwiegen hatte. Dazu wurde er zu 3.000 Peitschenhieben verurteilt [also faktisch zum Tod].

Die Kreuzigung, so der Bericht von www.alarabiya.net, ist eine im Koran vorgeschriebene Strafe:

„Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden.“

Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/05/17/49979.html