Kläger beschuldigten das Gericht der Parteinahme
(Institut für Islamfragen, mk, 12.03.2008) Die dritte Anhörung des Gerichtes in Malatya am 25.02.2008 zur Ermordung dreier Christen am 18.04.2007 nahm nur kurze Zeit in Anspruch. Die Gemeinschaft der Anwälte der Christen und Geschädigten erinnerte an drei Anträge, die vom Gericht als unbedeutend abgetan wurden. Es war der Wunsch der Anwälte, dass 16 Ordner mit Informationen über den Zirve-Verlag aus den Gerichtsakten heraus genommen werden sollten, weil sie nichts zur Sache beitragen und die Akten über die Täter geringeren Umfang hätten. Außerdem seien in den Akten private Daten über Personen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu sein haben. Des Weiteren habe das Gericht bis heute den Anwälten viele Beweise vorenthalten. Insbesondere die Daten des Computers des Hauptbeschuldigten Emre Günaydin und seines Vaters, sowie die Videoaufnahmen des Hauptbeschuldigten während seines Krankenhausaufenthaltes nach der Tat und Fotos des Tatortes.
Aufgrund dieses Vorgehens des Richters hat die Anwaltschaft den Antrag auf Befangenheit des Richters gestellt, da der Richter die o. g. Anträge abgetan habe, ohne Bezug auf Gesetzestexte zu nehmen. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass das Gericht sich bisher nicht bemüht habe, Gerechtigkeit herbei zu führen und die eigentlichen Hintermänner ausfindig zu machen. Das Gericht sei parteiisch. Dieser Vorwurf wird nun vom Gericht in Diyarbakir geprüft. Der nächste Gerichtstermin findet am 17.03.2008 statt.
Quelle: TeK Hukuk Kurulu